Kontrollbericht zu Starbucks, Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Starbucks
Bürgermeister-Fischer-Straße 11
86150 Augsburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Carina Hommel
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten l…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Carina Hommel
Betreff
Kontrollbericht zu Starbucks, Augsburg [#302219]
Datum
6. März 2024 20:53
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Starbucks Bürgermeister-Fischer-Straße 11 86150 Augsburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Carina Hommel Anfragenr: 302219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302219/ Postanschrift Carina Hommel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carina Hommel
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Frau Hommel, wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Gemäß § 5 …
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Starbucks, Augsburg [#302219]
Datum
7. März 2024 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hommel, wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Vorsorglich teilen wir mit, dass ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO insoweit nicht besteht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 Buch-stabe c DSGVO. Sollten Sie Ihren Antrag über den 14.03.2024 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Frau Hommel, sie haben Ihren Antrag aufrechterhalten. Zur weiteren Bearbeitung ist die Anhörung des …
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Starbucks, Augsburg [#302219]
Datum
19. März 2024 11:57
Status
Sehr geehrte Frau Hommel, sie haben Ihren Antrag aufrechterhalten. Zur weiteren Bearbeitung ist die Anhörung des Betriebs gemäß Art. 28 BayVwVfG erforderlich. Die gesetzliche Frist zur Verbescheidung Ihres VIG-Antrags verlängert sich damit auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der VIG-Anfragen, die über das Online-Portal „FragDenStaat“ bei der Stadt Augsburg eingehen, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag womöglich nicht in der Regelfrist von zwei Monaten gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG beantworten können. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Unter Ausnutzung der uns zur Verfügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die etwaige Information erhalten Sie aus verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen