Kontrollbericht zu Starbucks, Oberhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Starbucks
Marktweg
46047 Oberhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Angelina Sieg
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
Angelina Sieg
Betreff
Kontrollbericht zu Starbucks, Oberhausen [#302246]
Datum
6. März 2024 21:53
An
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Starbucks Marktweg 46047 Oberhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Angelina Sieg Anfragenr: 302246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302246/ Postanschrift Angelina Sieg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angelina Sieg
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Starbucks, Oberhausen (302246)
Datum
7. März 2024 12:23
Status
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Guten Tag Angelina Sieg, Ihre Anfrage vom 06.03.2024 ist bei mir eingegangen. Ihr Antrag ist auf folgenden Betrieb gestellt: Starbucks Marktweg 46047 Oberhausen. In Oberhausen gibt es leider keinen Betrieb "Starbucks" unter einer Anschrift Marktweg. In Oberhausen gibt es überhaupt keine Straße mit dem Namen Marktweg. Ich bitte um Angabe einer genauer Anschrift des Betriebes, damit ich Ihren Antrag bearbeiten kann. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Starbucks, Oberhausen (#302246)
Datum
14. März 2024 09:45
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Guten Tag Angelina Sieg, in obiger Anlegenheit nehme ich Bezug auf mein Schreiben per Email vom 07.03.2024. Ich habe Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 06.03.2024 bestätigt. Gleichzeitig habe ich Ihnen mitgeteilt, dass es in Oberhausen leider keinen Betrieb "Starbucks" unter einer Anschrift Marktweg gibt. In Oberhausen gibt es überhaupt keine Straße mit dem Namen Marktweg. Ich habe Sie um Angabe einer genauen Anschrift des Betriebes gebeten, damit ich Ihren Antrag bearbeiten kann. Leider haben Sie bis heute nicht auf mein Schreiben geantwortet. Ich bitte Sie nochmals um die Angabe einer genauen Anschrift des Betriebes. Ohne diese Angabe kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Starbucks, Oberhausen (302246)
Datum
21. März 2024 11:11
Status
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Guten Tag Angelina Sieg, in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage per Email vom 06.03.224 sowie meine Schreiben per Email vom 07.03.2024 und 14.03.2024. Mit vorgenannten Schreiben habe ich Ihnen mitgeteilt, dass es in Oberhausen leider keinen Betrieb "Starbucks" unter einer Anschrift Marktweg gibt. In Oberhausen gibt es überhaupt keine Straße mit dem Namen Marktweg. Ich habe Sie um Angabe einer genauen Anschrift des Betriebes gebeten, damit ich Ihren Antrag bearbeiten kann. Leider haben Sie bis heute nicht auf meine Schreiben geantwortet. Ich bitte um Kenntnisnahme, dass ich Ihre Anfrage vom 06.03.2024 ohne die vorgenannte erbetene Angabe nicht beantworten kann. Mit freundlichen Grüßen