Kontrollbericht zu stattGarten, Heidenheim an der Brenz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
stattGarten
Brenzstraße 18
89518 Heidenheim an der Brenz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu stattGarten, Heidenheim an der Brenz [#150788]
Datum
15. Juni 2019 13:26
An
Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: stattGarten Brenzstraße 18 89518 Heidenheim an der Brenz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Eingangsbestätigung
Von
Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
19. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
628,7 KB
Eingangsbestätigung
Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Mitteilung, dass Daten an den Betrieb weitergeg…
Von
Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
3. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Mitteilung, dass Daten an den Betrieb weitergegeben wurden

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Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG vom 15.06.2019 für den Betrieb „stattGarten“, Brenzstr. 18A, 89518 Heidenheim…
Von
Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG vom 15.06.2019 für den Betrieb „stattGarten“, Brenzstr. 18A, 89518 Heidenheim
Datum
10. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in I. das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz, erlässt folgenden --- Bescheid: --- 1. Aufgrund Ihres Antrages vom 15.06.2019 auf Informationserteilung, werden Ihnen Informationen über den Betrieb „stattGarten“ übermittelt. 2. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen fanden am 15.05.2018 und 06.08.2018 statt. 3. Bei den oben genannten Kontrollen wurden keine Beanstandungen festgestellt. 4. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben. II. Begründung: Sie haben mit E-Mail vom 15.06.2019 über die Internetplattform „FragdenStaat" einen Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gestellt. Die beantragte Auskunft bezieht sich auf Informationen zu den letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen im Betrieb „stattGarten“, Brenzstr. 18A, 89518 Heidenheim. Der Betrieb wurde mit Schreiben vom 24.06.2019 über den Antrag informiert und erhielt die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 03.07.2019 hat der Betrieb die Offenlegung Ihrer personenbezogenen Daten beantragt. Diese wurden dem Betrieb bereits übermittelt, da Sie sich mit der Datenweitergabe einverstanden erklärt haben. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Nach Prüfung Ihres Antrages werden Ihnen hiermit die beantragten Informationen im Rahmen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG übermittelt. Im Übrigen sieht das VIG keine Übersendung von Kontrollberichten vor. Diese können zum Teil Informationen enthalten, die nicht unter § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG fallen. Eventuelle Ausschluss- und Beschränkungsgründe gemäß § 3 VIG liegen hier nicht vor. Die Entscheidung wird dem betroffenen Lebensmittelunternehmer mitgeteilt. Die Kostenentscheidung beruht auf § 7 VIG. III. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Heidenheim mit Sitz in Heidenheim zu erheben. Mit freundlichen Grüßen