Kontrollbericht zu Steinecke, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Steinecke
Seegefelder Weg 466
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Robert Willnow
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
Robert Willnow
Betreff
Kontrollbericht zu Steinecke, Berlin [#272892]
Datum
12. März 2023 16:26
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Steinecke Seegefelder Weg 466 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Willnow Anfragenr: 272892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272892/ Postanschrift Robert Willnow << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Willnow
Robert Willnow
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Steinecke, Berlin“ vom 12.03.2023 (#272892) wur…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
Robert Willnow
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Steinecke, Berlin [#272892]
Datum
15. April 2023 12:16
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Steinecke, Berlin“ vom 12.03.2023 (#272892) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Willnow
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
VIG-Antrag vom 12.03.2023 Sehr geehrter Herr Willnow, zu Ihrem VIG-Antrag vom 12.03.2023 [#272892] konnte ein Sc…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Betreff
VIG-Antrag vom 12.03.2023
Datum
14. Juli 2023 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Willnow, zu Ihrem VIG-Antrag vom 12.03.2023 [#272892] konnte ein Schreiben vom 30.06.2023 an Sie nicht zugestellt werden. Bitte geben Sie hier Ihre aktuelle Adresse an, damit Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Willnow
AW: VIG-Antrag vom 12.03.2023 [#272892] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die von mir an…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
Robert Willnow
Betreff
AW: VIG-Antrag vom 12.03.2023 [#272892]
Datum
17. Juli 2023 00:40
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die von mir angegebene Anschrift im << Adresse entfernt >> in << Adresse entfernt >> ist korrekt. Warum die Zustellung nicht erfolgen konnte, ist nicht nachvollziehbar. Ihr Schreiben in der Sache zum Aktenzeichen 23-L-079 ist bei mir eingegangen. Mit freundlichen Grüßen Robert Willnow Anfragenr: 272892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272892/ Postanschrift Robert Willnow << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>