Kontrollbericht zu Steinheuers Restaurant, Bad Neuenahr-Ahrweiler

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Steinheuers Restaurant
Landskroner Straße 110
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2022
  • Frist
    25. Januar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Steinheuers Restaurant, Bad Neuenahr-Ahrweiler [#260908]
Datum
15. Oktober 2022 16:29
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Steinheuers Restaurant Landskroner Straße 110 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260908/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Eingangsbestätigung hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 17.10.2022. Wir werden den von Ihne…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
21. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 17.10.2022. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere. zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäߧ 5 Verbraucherinformationgesetz (VIG) anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung vom 21.10.2022 [#260908] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung vom 21.10.2022 [#260908]
Datum
14. November 2022 12:33
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. 10. 2022 bezüglich meines Antrags nach VIG zum Betrieb Restaurant Ste4inheuers in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Ihr Aktenzeichen 3.5.3). Ich bin allerdings etwas verwundert, über Ihre Bitte nach Rückmeldung bezüglich der Weitergabe meiner Informationen. In meinem Antrag wurde hierzu bereits ausreichend Stellung genommen, weshalb ich hiermit auf diesen verweise. Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie diesmal den Antrag ausführlich gelesen haben und dessen bearbeitung nun nichts mehr im Wege steht. Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260908/
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Bescheid wir haben Ihren o.g. Antrag vom 15.1 Ö.2022 überprüft und teilen Ihnen mit, dass diesem aktuell keine Aus…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
17. November 2022
Status
Warte auf Antwort
wir haben Ihren o.g. Antrag vom 15.1 Ö.2022 überprüft und teilen Ihnen mit, dass diesem aktuell keine Ausschluss- und Beschränkungsgründe gemäß § 3 VIG entgegenstehen. Auch erfüllt Ihr Antrag die inhaltlichen Anforderungen gemäß § 4 VIG.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#260908]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Steinheuers Restaurant, …
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#260908]
Datum
31. Dezember 2022 10:21
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Steinheuers Restaurant, Bad Neuenahr-Ahrweiler“ vom 15.10.2022 (#260908) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
AW: Bescheid [#260908] Sehr << Antragsteller:in >> die Auskunft kann Ihnen noch nicht erteilt werden,…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Betreff
AW: Bescheid [#260908]
Datum
2. Januar 2023 07:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Auskunft kann Ihnen noch nicht erteilt werden, da der Betrieb noch die Möglichkeit hat, Rechtsmittel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Informationszugang Ihrem Antrag vom 15.10.2022 wurde gemäß §§ 2, 4-6 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheits…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
26. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihrem Antrag vom 15.10.2022 wurde gemäß §§ 2, 4-6 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) mit Schreiben vom 17.11.2022 stattgegeben. In der ersten Frage Ihres Antrages baten Sie um Mitteilung, wann „die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden haben"? Weiter baten Sie um Informationen zu eventuellen Beanstandungen (,,Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich").