Kontrollbericht zu Stoffels Gerichteküche, Montabaur

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Stoffels Gerichteküche
Koblenzer Straße 2
56410 Montabaur

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Stoffels Gerichteküche, Montabaur [#251404]
Datum
14. Juni 2022 11:00
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Stoffels Gerichteküche Koblenzer Straße 2 56410 Montabaur 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251404/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Ihre Mail an die Kreisverwaltung  Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Si…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Mail an die Kreisverwaltung
Datum
14. Juni 2022 11:00
Status
Warte auf Antwort
 Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Sie sich an eine allgemeine Mailadresse gewandt haben, bemühen wir uns Ihre Nachricht schnellstmöglich an eine zuständige Person innerhalb unserer Verwaltung weiterzuleiten. In dringenden Fällen steht Ihnen unsere Zentrale unter der Rufnummer 02602 / 124-0 während unserer allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Nähere Informationen sowie direkte Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt unter https://www.westerwaldkreis.de.
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 14.06.2022. Sie werden zu gegebener…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Stoffels Gerichteküche, Montabaur [#251404]
Datum
15. Juni 2022 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 14.06.2022. Sie werden zu gegebener Zeit auf dem Postweg weiter Informiert. Bis dahin bitten wir Sie, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Bescheid Ihrem Antrag wird entsprochen. Jedoch wird nur Einsichtnahme im Amt gewährt.
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
22. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihrem Antrag wird entsprochen. Jedoch wird nur Einsichtnahme im Amt gewährt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid vom 22.06.2022 771-1241-01 [#251404] Sehr << Anrede >> Sie möchten von meiner beantragte…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid vom 22.06.2022 771-1241-01 [#251404]
Datum
7. Juli 2022 10:44
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie möchten von meiner beantragten Auskunftsart (per E-Mail) abweichen und mir stattdessen Einsichtnahme in Ihren Räumen gewähren, weil Sie besorgt sind, die E-Mail könne abgefangen werden. Dabei haben Sie nicht erwogen, die Auskunft postalisch, z.B. per sehr sicheren Postzustellungsurkunde, zu erteilen. Ich bitte Sie, so zu verfahren. Denn die postalische Übermittlung kommt meiner beantragten Zugangsart näher und erfüllt die von Ihnen aufgestellten Kriterien ebensogut; eine Veröffentlichung der bei der Einsichtnahme kopierten Informationen ist ebenso gut möglich. Außerdem ist mir eine Anreise zu Ihrer Behörde nicht zumutbar, weil sie mit einer 5-stündigen Bahnfahrt pro Strecke einherginge. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251404/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Auskunft Kontrolldatum: 23.07.2018 Anlass: Abnahmekontrolle Ergebnis: Hinweise zur Übernahme des Betriebes wurden …
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Abteilung Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
18. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Kontrolldatum: 23.07.2018 Anlass: Abnahmekontrolle Ergebnis: Hinweise zur Übernahme des Betriebes wurden gegeben Für Genaueres müsste ich Einsicht im Amt nehmen.