Kontrollbericht zu Storchennest, Userin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Storchennest
Groß Quassow 36
17237 Userin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2023
  • Frist
    18. März 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Storchennest, Userin [#270520]
Datum
16. Februar 2023 12:43
An
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Storchennest Groß Quassow 36 17237 Userin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270520/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid 1. Nachgefragte Informationen Sie beantragten die Herausgabe folgender Informationen gemäß § 2 Abs. 1 zu …
Von
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
23. März 2023
Status
Warte auf Antwort
1. Nachgefragte Informationen Sie beantragten die Herausgabe folgender Informationen gemäß § 2 Abs. 1 zu den Unternehmen ,,Storchennest", Groß Quassow 36, 17237 Userin: 1. Wann haben die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. 2-Entscheidung über die Auskunftsgewährung Der Informationszugang wird gewährt. Für die Erteilung bin ich gemäߧ 2 Abs. 2 zuständig. 3. Art der Auskunftserteilung Sie erhalten die Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen mit den dazu erfassten unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches und anderen geltenden Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts in aufgelisteter Form.

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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Informationszugang hiermit erhalten Sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist die von Ihnen mit Antrag vom 16.02.2023 …
Von
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
27. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
hiermit erhalten Sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist die von Ihnen mit Antrag vom 16.02.2023 begehrten Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz {VIG}. In der Auflistung sind die lebensmittelrechtlichen Verstöße der letzten beiden Kontrollen des Betriebs ,,Storchennest", Groß Quassow 36, 17237 Userin für Sie einzusehen. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden in dem genannten Betrieb am 11.07.2022 und am 12.08.2021 statt. Dabei wurden folgende unzulässige Abweichungen durch den/die Lebensmittelkontrolleur/in festgestellt: 11.07.2022: - Es befinden sich Abfälle in der Küche - Das Datum des Einfrierens fehlt auf dem Gefriergut. - Der Reinigungsnachweis für die Schankanlage fehlt. 12.08.2021: - Es fehlten die Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Allergenen am Frühstücksbuffet. - In der Frühstücksvorbereitung war eine Fuge zwischen Handwaschbecken und Fliesenwand verschmutzt und lose. - Die Wände der Frühstücksvorbereitung waren vergilbt. - Fliegenverunreinigungen an einer Lampe und am Fliegenfänger wurden nicht beseitigt.