Kontrollbericht zu Subway, Bad Honnef

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Subway
Gewerbepark Dachsberg
53604 Bad Honnef

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Subway, Bad Honnef [#243487]
Datum
16. März 2022 10:36
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Subway Gewerbepark Dachsberg 53604 Bad Honnef 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243487/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Aktenzeich…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Subway, Bad Honnef [#243487]
Datum
16. März 2022 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Aktenzeichen 39 VIG Subway, Bad Honnef bearbeitet. Dieses Aktenzeichen bitte ich im weiteren Schriftverkehr stets anzugeben. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage werden die durchgeführten Betriebskontrollen der letzten drei Jahre berücksichtigt, da dies nach rechtlicher Einschätzung der Fachaufsichtsbehörde und auch der Gerichte der angemessene Zeitrahmen ist. Alle weiter zurückliegenden Kontrollergebnisse können keine Aussage mehr zu den aktuellen Gegebenheiten des Lebensmittelbetriebes geben. Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass es zu deutlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags kommen wird. Aufgrund anhaltender Personalengpässe im Veterinäramt können leider nicht alle Aufgaben in den gebotenen Fristen erledigt werden. Verfahren in den Bereichen Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung und Verbraucherschutz müssen bevorzugt bearbeitet werden, da es hier um die Gesunderhaltung von Menschen und Tieren geht. Zudem müssen vorrangig Erlaubnisse, Genehmigungen und Zulassungen für wirtschaftliche Betätigungen der Bürgerinnen und Bürger in den genannten Bereichen erteilt werden. Ich werde versuchen Ihre Informationsersuchen nach IFG NRW, VIG o. ä. so zügig wie möglich zu bearbeiten. Dass es dabei zu evtl. Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen für Auskunftserteilungen gemäß § 5 Abs. 2 VIG kommt, kann bedauerlicherweise der Fall sein. Da ich den von Ihnen genannten Betrieb als Dritten im vorliegenden Verfahren zu beteiligen habe, verlängert sich die regelmäßige Auskunftsfrist auf zwei Monate gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus den o.g. Gründen ist es allerdings wahrscheinlich, dass ich auch die verlängerte Auskunftsfrist nicht werde einhalten können. Bitte sehen Sie deshalb von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen