Kontrollbericht zu Subway, Gießen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Subway
Schiffenberger Weg 72
35394 Gießen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2020
  • Frist
    6. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Subway, Gießen [#173029]
Datum
1. Januar 2020 11:23
An
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Subway Schiffenberger Weg 72 35394 Gießen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 173029 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr […
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
2. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
700,1 KB
Sehr [geschwärzt] Ihre Anfrage/n vom 01.01.2020 ist/sind bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet bin, Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen, sobald der von der Anfrage betroffene Dritte dies verlangt. Es handelt sich dabei um eine rechtliche Verpflichtung zur Datenweitergabe i. S. d. Art. 6 Abs. 1 S. Ic Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich neben Ihrer/n Anfrage/n eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten habe. Es ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Die Korrespondenz erfolgt auf dem Postweg um Ihre Identität zu verifizieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#…
An Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#173029]
Datum
5. Januar 2020 16:52
An
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 02.01.2020. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173029
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Zu…
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
20. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

geschwärzt
648,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Zuständigkeit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes vom 21.03.2005 (GVBI I S. 229f.) in der derzeit geltenden Fassung ergeht gemäß § 5 Abs. 2 u. 3 VIG folgender Bescheid: Ihrem Antrag auf Informationszugang betr. Subway, Schiffenberger Weg 72, Gießen, wird stattgegeben. Diese Entscheidung wird mit gleicher Post dem betroffenen Lebensmittelunternehmen bekanntgegeben. Wenn nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kein Widerspruch des Lebensmittelunternehmens gegen diese Entscheidung vorliegt oder es vorher auf Rechtsmittel verzichtet, werde ich Ihnen die gewünschten Informationen auf dem Postweg zukommen lassen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Gießen, Die Landrätin, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Riversplatz 1 - 9, 35394 Gießen, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesettz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend erhal…
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesettz (VIG)
Datum
24. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
482,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend erhalten Sie die angefragten Informationen zu Subway Gießen, Schiffenberger Weg 72, 25294 Gießen: Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen fanden am 05.10.2018 und am 15.10.2019 statt und hatten keine Beanstandungen zum Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen

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