Kontrollbericht zu Subway, Oberhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Subway
Bahnhofstraße 84
46145 Oberhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2022
  • Frist
    22. März 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Subway, Oberhausen [#241223]
Datum
17. Februar 2022 23:15
An
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Subway Bahnhofstraße 84 46145 Oberhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241223/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Subway, Oberhausen (# 241223)
Datum
21. Februar 2022 11:47
Status
Warte auf Antwort
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 17.02.2022 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG -). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass Sie sich ein…
An Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Subway, Oberhausen (# 241223) [#241223]
Datum
21. Februar 2022 17:40
An
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass Sie sich eine Beantwortung der Antrage auf dem Postwege vorbehalten. Richtig ist, dass § 6 Abs. 1 S. 1 VIG die Art und Weise der Auskunftserteilung grundsätzlich in das Ermessen der Behörde stellt. § 6 Abs. 1 S. 2 VIG sieht jedoch vor, dass wenn eine bestimmte Art der Informationsgewährung beantragt wird, diese nur aus wichtigem Grund zu versagen ist. Ich habe um Übersendung auf elektronischem Wege gebeten. Sofern Sie sich also vorbehalten, die Anfrage postalisch zu beantworten, beantrage ich, mir diese wichtigen Gründe iSd. § 6 Abs. 1 S. 2 VIG mitzuteilen. Dabei sind mir die Ausführungen des Vollzugshinweises des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. Dezember 2020, AZ VI-6-65.02.00.07, dieser seinerseits rekurrierend auf den Erlass vom 24. Januar 2019, AZ Vl-6-79.00.21, durchaus bekannt. In dem Erlass wird darauf hingewiesen, dass eine Beantwortung auf postalischem Wege empfohlen wird, da diese nur gering von der begehrten elektronischen Form abweiche. Dennoch wird eben von der begehrten Art der Informationsgewährung abgewichen. Insofern bitte ich um Mitteilung der wichtigen Gründe binnen zwei Wochen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 241223 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Subway, Oberhausen (#241223)
Datum
22. Februar 2022 11:47
Status
Warte auf Antwort
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr [geschwärzt], in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben per Email vom 21.02.2022. Leider erschließt sich mir Ihr Begehren nicht, die Auskunft zwingend auf dem elektronischen Wege zu erhalten. Zumal, wie Sie ja selber dem Ihnen bereits bekannten Erlass des MUNLV NRW entnehmen können, Ihrem geäußerten Wunsch der elektronischen Auskunftserteilung nur geringfügig abgewichen wird. Das übersandte Dokument als Gegenstand der Auskunftserteilung wird identisch und auch uneingeschränkt verwendbar sein. Zu meiner Erfahrung mit den bisher hier eingegangenen Auskunftsersuchen teile ich Ihnen mit, dass es bedauerlicherweise vorgekommen ist, dass Antragsteller nicht existent waren. Außerdem gab es Fälle, in denen ich Auskünfte erteilte habe, diese Personen aber nie hier Anträge gestellt haben. Wie Sie außerdem dem Erlass entnehmen können, handelt es sich um eine Empfehlung seitens des Ministeriums. Somit werde ich Ihnen die gewünschten Auskünfte auch gerne auf dem elektronischen Wege erteilen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Subway, Oberhausen (#241223)
Datum
14. März 2022 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr Antragsteller/in mit Schreiben per Email vom 17.02.2022 haben Sie die Herausgabe folgender Informationen beantragt: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüber-prüfungen in dem Betrieb Subway Bahnhofstr. 84 (richtigerweise Haus-Nr. 80-84) 46145 Oberhausen stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, wird die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichtes beantragt. Am 21.02.2022 habe ich Ihnen per Email den Eingang Ihrer Anfrage bestätigt. Ich gebe Ihrem Antrag statt. Den Bescheid vom heutigen Tag über meine Entscheidung habe ich als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Subway, Oberhausen (#241223)
Datum
5. April 2022 12:07
Status
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr Antragsteller/in in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihren Antrag per Email vom 17.02.2022 sowie meine Schreiben vom 21.02.2022, 22.02.2022 und 14.03.2022. Mit Bescheid vom 14.03.2022 habe ich Ihnen u. a. mitgeteilt, dass ich Ihrem Antrag vom 17.02.2022 stattgegeben habe und Ihnen die gewünschten Auskünfte schriftlich erteilen werde. Hiermit erteile ich Ihnen die gewünschten Auskünfte. Die Auskunft vom heutigen Tag sowie das entsprechende Kontrollblatt habe ich als Anlagen beigefügt. Mit freundlichen Grüßen