Kontrollbericht zu Super Pizza & China Service, Schwaigern

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Super Pizza & China Service
Paul Gerhardt Strasse
74193 Schwaigern

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Ein „Fahrer", der auch Speisen zubereitete, trug keine Arbeitskleidung. Einige Mitarbeiter konnten keine gültige Erst, sowie Folgebelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes nachweißen. Es wurden Lebensmittel wie beispielsweise Hackfleisch offen und ohne jegliche Abdeckung in der Kühlzelle aufbewahrt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Heilbronn - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Super Pizza & China Service, Schwaigern [#260360]
Datum
6. Oktober 2022 20:55
An
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Super Pizza & China Service Paul Gerhardt Strasse 74193 Schwaigern 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260360/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätigen wir den Eingang der untenstehenden Anfrage. Die weiteren Informationen erha…
Von
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Super Pizza & China Service, Schwaigern [#260360]
Datum
21. Oktober 2022 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätigen wir den Eingang der untenstehenden Anfrage. Die weiteren Informationen erhalten Sie aus Datenschutzgründen postalisch. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Eingangsbestätigung am 6. Oktober 2022 haben Sie einen Informationszugang gemäß VIG für den Betrieb Super Pizza &a…
Von
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
7. November 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
1,7 MB
am 6. Oktober 2022 haben Sie einen Informationszugang gemäß VIG für den Betrieb Super Pizza & China Service, Paul-Gerhardt-Str. 9, 74193 Schwaigern beantragt. Der Eingang dieses Antrags wird Ihnen hiermit bestätigt. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sieht einen Zugang nur zu bestimmten In formationen vor. Diese sind In § 2 VIG aufgelistet. Ein Anspruch auf Herausgabe von Kontrollberichten, die darüberhinausgehende allgemeine Informationen enthalten, be steht nicht. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte, nicht zulässige Abwei chungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in den genannten Betrieben, für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannte Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer beabsichtig ten Antwort, insbesondere zur Frage der Beanstandungen in Ziffer 2 Ihres Antrags, ge mäß § 5 VIG anhören. Hierdurch verlängert sich die Entscheidungsfrist um einen weite ren Monat. Im Anschluss an die Anhörung wird, sofern keine überwiegenden Interessen des Betriebes geltend gemacht werden, die Informationsweitergabe beschieden. Der betroffene Betrieb hat die Möglichkeit innerhalb gesetzlicher Frist Rechtsmittel einzule gen. Sofern keine Rechtsmitte! eingelegt werden, erfolgt im Anschluss die Informati onsweitergabe an Sie. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind dem Dritten (dem betroffenen Betrieb) auf dessen Nachfrage hin der Name und die Adresse des Antragstellers zwingend offen zu legen. Sollte der o.g. Betrieb die Übermittlung Ihrer Daten verlangen, sind wir daher verpflich tet, dem Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. In Ihrem Antrag erteilten Sie Ihr Einverständnis dafür. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Absatz 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Sofern der Verwaltungsaufwand vom 1.000 € überschritten wird, können für den über den Freibetrag hinausgehenden Aufwand kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben werden.
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Entscheidung Der Anfrage auf Informationszugang nach § 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG vom 06.10.2022 wird …
Von
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Entscheidung
Datum
22. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,8 MB
Der Anfrage auf Informationszugang nach § 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG vom 06.10.2022 wird durch schriftliche Auskunftserteilung über festgestellte nicht zuläs sige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgegeben. Die Kostenentscheidung beruht auf § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG.

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Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Informationszugang Ein „Fahrer", der auch Speisen zubereitete, trug keine Arbeitskleidung. Einige Mitarbeiter…
Von
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
9. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
940,8 KB
Ein „Fahrer", der auch Speisen zubereitete, trug keine Arbeitskleidung. Einige Mitarbeiter konnten keine gültige Erst, sowie Folgebelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes nachweißen. Es wurden Lebensmittel wie beispielsweise Hackfleisch offen und ohne jegliche Abdeckung in der Kühlzelle aufbewahrt.