Kontrollbericht zu Sushi House, Braunschweig

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sushi House
Bohlweg 25
38100 Braunschweig

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    1. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Norbert Wetzel
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Norbert Wetzel
Betreff
Kontrollbericht zu Sushi House, Braunschweig [#178455]
Datum
31. Januar 2020 12:49
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sushi House Bohlweg 25 38100 Braunschweig 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Wetzel Anfragenr: 178455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178455 Postanschrift Norbert Wetzel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Norbert Wetzel

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Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sushi House, Braunschweig [#178455] Ihren Antrag vom 31.01.2020 habe ich erhalten. Alle weiteren Nachrichten in …
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Sushi House, Braunschweig [#178455]
Datum
3. Februar 2020 06:35
Status
Warte auf Antwort
Ihren Antrag vom 31.01.2020 habe ich erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit erhalten Sie auf dem Postweg. [D115]<http://www.115.de> Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Stadt Braunschweig finden Sie unter ekomm<http://www.braunschweig.de/ekomm> D115<http://www.115.de>