Kontrollbericht zu SYRTAKI bei Niemtscher Mühle, Senftenberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
SYRTAKI bei Niemtscher Mühle
Dorfstraße 12b
01968 Senftenberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Antwort verspätet

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  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu SYRTAKI bei Niemtscher Mühle, Senftenberg [#293570]
Datum
28. November 2023 09:17
An
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: SYRTAKI bei Niemtscher Mühle Dorfstraße 12b 01968 Senftenberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293570/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage – Kontrollbericht z…
Von
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Anfrage zum Kontrollbericht zu SYRTAKI bei Niemtscher Mühle, Senftenberg [#293570]
Datum
30. November 2023 17:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage – Kontrollbericht zu SYRTAKI bei Niemtscher Mühle, Dorfstraße 12b, 01968 Senftenberg– vom 28.11.2023. Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Anschrift und lassen Sie mir diese vollständig und korrigiert zukommen, um die weitere Bearbeitung zu ermöglichen. Ich weise darauf hin, dass eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgt und sich dadurch die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, irgendwie habe ich die Sache nicht verstanden. Ich gehe davon aus, daß jeder Bürger ein Recht auf Eins…
An Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Anfrage zum Kontrollbericht zu SYRTAKI bei Niemtscher Mühle, Senftenberg [#293570]
Datum
5. Dezember 2023 12:00
An
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, irgendwie habe ich die Sache nicht verstanden. Ich gehe davon aus, daß jeder Bürger ein Recht auf Einsicht in Kontrollunterlagen hat, da die ja als öffentlich betrachtet werden können. Aber ist das so zu verstehen, daß ich bei Syrtaki gemeldet werde ??? Wozu ? Mir sind übrigens nur vor einiger Zeit mein etwas riechendes Trinkglas und die ebenfalls nicht so sauber scheinende Toilette aufgefallen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Tel. 03573811180 Anfragenr: 293570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293570/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> scheinbar ist Ihre Adresse nicht korrekt. Der Antrag soll nach § 4 Abs. 1…
Von
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Anfrage zum Kontrollbericht zu SYRTAKI bei Niemtscher Mühle, Senftenberg [#293570]
Datum
5. Dezember 2023 13:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> scheinbar ist Ihre Adresse nicht korrekt. Der Antrag soll nach § 4 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Müsste es hier Kleinkoschener Dorfstrasse heißen? Nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) können Sie die bei uns abgefragten Information erhalten, insofern die für den Antrag notwendigen Voraussetzungen nach dem VIG vorliegen. In der von der genutzten Plattform übermittelte Anfrage zu SYRTAKI haben Sie scheinbar die Weitergabe Ihrer Daten zugestimmt. Neben der vollständigen Antragstellung ist u.U. auch der Betroffene Lebensmittelunternehmer anzuhören bzw. zu informieren, dass eine Anfrage nach VIG zu seinem Gewerbe vorliegt. Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an den betroffenen Dritten beruht auf die Vorgaben des § 5 Abs. 2 S. 4 VIG, wonach auf Nachfrage die Daten an den Betroffenen herausgegeben werden können. Dies hat zur Folge, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten vorab zustimmen müssen. Ohne diese Zustimmung, kann Ihre Antragstellung -auf Grund fehlender Möglichkeit zur Offenlegung Ihrer Daten an den Betroffenen- nicht beantwortet werden. Die gesetzlichen Regularien wurden durch den Gesetzgeber insoweit eingeführt, dass der Betroffene ggf. erkennen kann, welche Interessen möglicherweise hinter der Antragstellung stehen könnten. Bitte teilen Sie mir für die weitere Bearbeitung mit, ob Sie der Offenlegung Ihrer Daten im Falle der Nachfrage des Lebensmittelunternehmers zustimmen. Wenn ja, handelt es sich bei Ihrer Anschrift um die Kleinkoschener Dorfstraße? Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei zur Offenlegung meine korrigierte Anschrift Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in &…
An Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Anfrage zum Kontrollbericht zu SYRTAKI bei Niemtscher Mühle, Senftenberg [#293570]
Datum
18. Dezember 2023 11:33
An
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei zur Offenlegung meine korrigierte Anschrift Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293570/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>