Kontrollbericht zu Syrtaki, Gifhorn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Syrtaki
Alter Postweg 20
38518 Gifhorn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    15. März 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Syrtaki, Gifhorn [#262194]
Datum
1. November 2022 07:05
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Syrtaki Alter Postweg 20 38518 Gifhorn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262194/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Eingangsbestätigung hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anträge nach dem VIG vom 01.11.2022. Diese beinhalten …
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
3. November 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anträge nach dem VIG vom 01.11.2022. Diese beinhalten die Anfrage, wann die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen in den o. g. Betrieben stattgefunden haben und die Aufforderung der Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte bei Beanstandungen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#262194]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Syrtaki, Gifh…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#262194]
Datum
12. Dezember 2023 10:09
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Syrtaki, Gifhorn“ vom 01.11.2022 (#262194) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 340 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
AW: Eingangsbestätigung [#262195] Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 03.11.2022 wurden Sie…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#262195]
Datum
12. Dezember 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 03.11.2022 wurden Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Zuge des Verwaltungsverfahrens die Behörde gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten hat, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Hinderungsgründe gemäß § 29 Abs. 2 VwVfG sind nicht erkennbar, so dass der Bitte um Akteneinsicht entsprochen werden muss. Da Ihre personenbezogenen Daten für die Einsicht nehmende Person erkennbar sind, obwohl hier noch kein Antrag auf Herausgabe der Daten des Anfragenden gestellt, sondern nur eine Akteneinsicht wahrgenommen wurde, wurden Sie um Mitteilung gebeten, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten. Bis zum heutigen Tage ist keine Rückmeldung Ihrerseits eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
AW: Eingangsbestätigung [#262194] Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 03.11.2022 wurden Sie…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#262194]
Datum
12. Dezember 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 03.11.2022 wurden Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Zuge des Verwaltungsverfahrens die Behörde gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten hat, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Hinderungsgründe gemäß § 29 Abs. 2 VwVfG sind nicht erkennbar, so dass der Bitte um Akteneinsicht entsprochen werden muss. Da Ihre personenbezogenen Daten für die Einsicht nehmende Person erkennbar sind, obwohl hier noch kein Antrag auf Herausgabe der Daten des Anfragenden gestellt, sondern nur eine Akteneinsicht wahrgenommen wurde, wurden Sie um Mitteilung gebeten, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten. Bis zum heutigen Tage ist keine Rückmeldung Ihrerseits eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#262194] Guten Tag, der Antrag bleibt bestehen. Dies wurde im Übrigen mit Antragsstellun…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#262194]
Datum
12. Dezember 2023 11:25
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Antrag bleibt bestehen. Dies wurde im Übrigen mit Antragsstellung bereits mitgeteilt, weshalb ich Ihre Vorgehensweise mehr als unverständlich finde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262194/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
AW: Eingangsbestätigung [#262194] Ich werde Ihre Anträge entsprechend weiter bearbeiten. Dies wird aufgrund des Ve…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#262194]
Datum
12. Dezember 2023 11:33
Status
Warte auf Antwort
Ich werde Ihre Anträge entsprechend weiter bearbeiten. Dies wird aufgrund des Verwaltungsverfahrens einige Zeit in Anspruch nehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Sie haben mit E-Mail vom 01.11.2022 einen Antrag auf Informationszugang bezüglich der letzten beiden Betriebskontr…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sie haben mit E-Mail vom 01.11.2022 einen Antrag auf Informationszugang bezüglich der letzten beiden Betriebskontrollen und, sofern es zu Beanstandungen kam, auf Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte für die o. g. Betriebsstätte gestellt. Ihrem Antrag auf Informationszugang bezüglich des Betriebes „Syrtaki", Alter Postweg 20, 38518, wird stattgegeben. ' Nach § 5 Abs. 4 S. 2 VIG darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Gern. S. 3 soll der Zeitraum 14 Tage nicht überschreiten. Ich habe dem Betrieb mit Bekanntgabe der Entscheidung folglich eine 14- tägige Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt. Sollte nach Ablauf der Frist kein Rechtsbehelf des Lebensmittelunternehmens gegen diese Entscheidung eingelegt worden sein oder auf den Rechtsbehelf verzichtet werden, werde ich Ihnen die gewünschten Informationen nach Ablauf der gesetzten Frist auf dem Postweg zukommen lassen. Diese Auskunft ergeht gern. § 7 VIG kostenfrei.

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Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Informationszugang Sie haben mit E-Mail vom 01.11.2022 einen Antrag auf Informationszugang bezüglich der letzten b…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
13. Februar 2024
Status
Sie haben mit E-Mail vom 01.11.2022 einen Antrag auf Informationszugang bezüglich der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen und, sofern es zu Beanstandungen kam, auf Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte für die o. g. Betriebsstätte gestellt. Wie im Bescheid vom 23.01.2023 mitgeteilt, können Ihnen nun nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, die begehrten Informationen übersandt werden. Sie erhalten in der Anlage den entsprechenden Kontrollbericht.