Kontrollbericht zu Tacheles, Freiburg im Breisgau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Tacheles
Grünwälderstraße 17
79098 Freiburg im Breisgau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Tacheles, Freiburg im Breisgau [#55556]
Datum
4. Februar 2019 16:17
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Tacheles Grünwälderstraße 17 79098 Freiburg im Breisgau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
VIG Anfrage Tacheles Freiburg Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 04.02.2…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
VIG Anfrage Tacheles Freiburg
Datum
5. Februar 2019 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 04.02.2019. Die Antwort werden wir Ihnen auf dem Postweg zusenden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung auf Grund einer Vielzahl von Anfragen etwas andauern kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG Anfrage Tacheles Freiburg [#55556] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. I…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG Anfrage Tacheles Freiburg [#55556]
Datum
18. Februar 2019 10:35
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Ich meine alle lebensmittelrechtlichen Kontrollen und Prüfungen, welche Sie mir mitteilen dürfen. Sollte der Verwaltungsaufwand von 1000,00 € überschritten werden, bitte ich um vorherige Einstellung des Auskunftsersuchen! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG Anfrage Tacheles Freiburg [#55556] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kon…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG Anfrage Tacheles Freiburg [#55556]
Datum
8. April 2019 13:46
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Tacheles, Freiburg im Breisgau“ vom 04.02.2019 (#55556) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
VIG Anfrage Gaststätte Tacheless Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer VIG Anfrage teilen wir mit, dass wir Ihn…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
VIG Anfrage Gaststätte Tacheless
Datum
8. April 2019 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer VIG Anfrage teilen wir mit, dass wir Ihnen unsere Entscheidung auf Ihre Anfrage vom 04.02.2019 bereits per Post am 28.03.2019 mitgeteilt haben. Da dieser Bescheid offensichtlich nicht an Ihrer Postanschrift ankam, werden wir ihn erneut zustellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG Anfrage Gaststätte Tacheless [#55556] Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG Anfrage Gaststätte Tacheless [#55556]
Datum
10. Mai 2019 12:45
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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