Kontrollbericht zu Taverna Hofanger, Gstadt am Chiemsee

Anfrage an: Landratsamt Rosenheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Taverna Hofanger
Seestraße 6
83257 Gstadt am Chiemsee

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Rosenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Taverna Hofanger, Gstadt am Chiemsee [#295040]
Datum
16. Dezember 2023 21:08
An
Landratsamt Rosenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Taverna Hofanger Seestraße 6 83257 Gstadt am Chiemsee 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295040/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rosenheim
Eingangsbestätigung wir bestätigen wunschgemäß den. Eingang Ihres Antrages vom 16.12.2023 nach dem VIG bzgl. des i…
Von
Landratsamt Rosenheim
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
18. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
wir bestätigen wunschgemäß den. Eingang Ihres Antrages vom 16.12.2023 nach dem VIG bzgl. des im Betreff genannten Betriebes.
Landratsamt Rosenheim
Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die lnformationsg~währung erfolgt in foigen…
Von
Landratsamt Rosenheim
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
11. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die lnformationsg~währung erfolgt in foigender Form: a) Bekanntgabe per Daten der letzten beiden rechtlich relevanten lebensmittelrechtlichen Kontrollen. b) Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, wenn Beanstandungen im Sinne von unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB}, der auf Grund des LFGB erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des LFGB vorliegen. Die Information wird 10 Tage nach Zustellung dieses Bescheides an den betroffenen Dritten in _Schriftform bekannt gegeben, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist. 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar.

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Landratsamt Rosenheim
Informationszugang im Nachgang zu unserem Bescheid vom 11.01.2024 teilen wir Ihnen hiermit die Termine der letzten…
Von
Landratsamt Rosenheim
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
8. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
im Nachgang zu unserem Bescheid vom 11.01.2024 teilen wir Ihnen hiermit die Termine der letzten lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen mit (rechtl. relevant nach dem VIG ist nur der Zeitraum der letzten 5 Jahre) Diese waren: 28.08.2020 (ohne Beanstandung) 16.08.2023 (mit Beanstandung) Da eine dieser Kontrollen mit Beanstandungen war, legen wir diesem Schreiben antragsgemäß den entsprechend~n Kontrollbericht bei.