Kontrollbericht zu The Döner Brothers & Icecream, Bielefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
The Döner Brothers & Icecream
Bahnhofstraße 44
33602 Bielefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

David Leeuwestein
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
David Leeuwestein
Betreff
Kontrollbericht zu The Döner Brothers & Icecream, Bielefeld [#139037]
Datum
9. Mai 2019 16:43
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: The Döner Brothers & Icecream Bahnhofstraße 44 33602 Bielefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Leeuwestein <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen David Leeuwestein
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie …
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu The Döner Brothers & Icecream, Bielefeld [#139037]
Datum
15. Mai 2019 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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22,6 KB


Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie mir Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, mit Mail vom 15.05.2019 bat ich um Mitteilung Ihrer P…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu The Döner Brothers & Icecream, Bielefeld [#139037]
Datum
24. Mai 2019 09:22
Status
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, mit Mail vom 15.05.2019 bat ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Bis heute habe ich von Ihnen jedoch keine Antwort erhalten. Da ich beabsichtige, Ihnen die beantragte Auskunft auf dem Postweg zu übersenden, bitte ich nunmehr bis zum 31.05.2019 um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Sollte ich von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, sehe ich Ihren Antrag als erledigt an; eine weitere Bearbeitung wird dann nicht mehr erfolgen. Mit freundlichen Grüßen