Kontrollbericht zu The Table, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
The Table
Shanghaiallee 15
20457 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2021
  • Frist
    12. März 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu The Table, Hamburg [#208144]
Datum
7. Januar 2021 22:31
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: The Table Shanghaiallee 15 20457 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208144/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Anfrage nach VIG: Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG. D…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontrollbericht zu The Table, Hamburg [#208144]
Datum
8. Januar 2021 07:07
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach VIG: Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG. Die Mitteilung an die Firma erfolgt mit einer Antwortfrist von einem Monat, in diesem Zeitraum kann die Firma Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Kontrolldaten einlegen. Wir bitten bis dahin von weiteren Nachfragen abzusehen. Aus Datenschutzgründen erfolgt die Beantwortung Ihres Antrages ausschließlich per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Informationzugang 1. Plan kontrolle am 13.10.2020 Feststellungen/Anordnungen: In der Menükarte fehlte die erforder…
1. Plan kontrolle am 13.10.2020 Feststellungen/Anordnungen: In der Menükarte fehlte die erforderliche Allergenkennzeichnung vollständig. / Die Allergene sind nach Art. 44 Abs. 1 der Verordnung (EU) 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung LMIV) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 der Lebensmittelinformationsdurchführungsver.ordnung (LMIDV) zu kennzeichnen. / Dies musst nach bessert werden. In der Speisekarte fehlte die Kennzeichnüng der Zusatzstoffe vollständig. / Es sind in der Speisekarte die in den Lebensmitteln enthaltenen, kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe nach § 9 Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZuIV) den Speisen / Getränken zuzuordnen und zu kennzeichnen. / Dies musst nachbessert werden. 2. Plankontrolle am: 13.02.2020 Feststellungen/Anordnungen: Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnte kein der Art und Größe des Betriebes angemessenes Eigenkontrollsystem gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 852/2004 zur Einsichtnahme vorgelegt werden. / Es ist ein Eigenkontrollsystem tagesaktuell zu führen und aufrecht zu erhalten. / Dies musst nachbessert werden . . Zum Zeitpunkt der Kontrolle ,lag nicht für alle Mitarbeiter die Bescheinigungen des Gesundheitsamtes über die Durchführung der Infektionsschutz-Erstbelehrung bzw. keine vor dem 01.01.2001 ausgestellten Gesundheitszeugnisse vor Ort vor, so dass diese teilweise nicht eingesehen werden konnten. / Alle Mitarbeiter, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, müssen über eine Erstbelehrung nach dem - 2 - Infektionsschutzgesetz bzw. ein Gesundheitszeugnis verfügen. / Dies musst nachgereicht werden. Es wurden in der Speisekarte Speisen / Getränke mit einem Gehalt an kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen angeboten, ohne die Zusatzstoffe kenntlich zu machen. Zum Beispiel enthalten die verwendeten "Boiron Fruchtpürees" teilweise u.a. Antioxidationsmittel (siehe Kennzeichnung auf der Verpackung). / Es sind in der Speisekarte die in den Lebensmitteln enthaltenen, kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe nach § 9 Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZuIV) den Speisen / Getränken zuzuordnen und zu kennzeichnen. / Dies musst nachbessert werden. Es wurden in der Speisekarte Speisen angeboten, die Zutaten mit allergenen Stoffen enthalten, ohne die Allergene kenntlich zu machen. / Die Allergene sind nach Art. 44 Abs. 1 der Verordnung (EU) 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung LMIV) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 der Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung (LMIDV) zu kennzeichnen. / Dies musst nachbessert werden.