Kontrollbericht zu Theo Keinhörster Großschlachterei mit Fleischhandel e.K., Recklinghausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Theo Keinhörster Großschlachterei mit Fleischhandel e.K.
Bruchweg 59
45659 Recklinghausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2020
  • Frist
    1. September 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Theo Keinhörster Großschlachterei mit Fleischhandel e.K., Recklinghausen [#189640]
Datum
23. Juni 2020 22:47
An
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Theo Keinhörster Großschlachterei mit Fleischhandel e.K. Bruchweg 59 45659 Recklinghausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189640/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.06.2020 habe ich erhalten. Ich bitte Sie, Ihre gemeldeten Adress…
Von
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Theo Keinhörster Großschlachterei mit Fleischhandel e.K., Recklinghausen [#189640]
Datum
24. Juni 2020 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.06.2020 habe ich erhalten. Ich bitte Sie, Ihre gemeldeten Adressangaben anzugeben, damit der Antrag von hier aus bearbeitet werden kann. Wir benötigen die gemeldete Anschrift des Antragstellers und dürfen keine Auskünfte an eine Postanschrift senden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Meine gemeldete Anschrift finden Sie in de…
An Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Theo Keinhörster Großschlachterei mit Fleischhandel e.K., Recklinghausen [#189640]
Datum
24. Juni 2020 14:49
An
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Meine gemeldete Anschrift finden Sie in der Signatur dieser Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189640/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Hallo Antragsteller/in wir haben an die Stadt Mannheim eine Anfrage zur Bestätigung Ihrer Meldedaten gestellt. So…
Von
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Theo Keinhörster Großschlachterei mit Fleischhandel e.K., Recklinghausen [#189640]
Datum
25. Juni 2020 08:20
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in wir haben an die Stadt Mannheim eine Anfrage zur Bestätigung Ihrer Meldedaten gestellt. Sobald uns diese vorliegt, werden wir Ihre Anfrage weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.06.2020 kann jetzt nach Bestätigung Ihrer Meldedaten von uns bea…
Von
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Theo Keinhörster Großschlachterei mit Fleischhandel e.K., Recklinghausen [#189640]
Datum
30. Juni 2020 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.06.2020 kann jetzt nach Bestätigung Ihrer Meldedaten von uns bearbeitet werden. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Ich möchte bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg übersenden werde (Aktenzeichen: 39.3 LM_VIG_283). Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
5. August 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 23.06.2020 ergeht folgender Bescheid: Ihrem Antrag wird stattgegeben. Begründung: Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG haben Sie nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB)” und des Produktsicherheitsgesetzes, der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, sowie unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze, sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Bei der Nachfrage zu den Zeitpunkten der beiden zuletzt durchgeführten Kontrollen in dem betroffenen Betrieb handelt es sich um Informationen zu Abweichungen von Anforderungen der auf Grundlage des LFGB erlassenen Rechtsverordnungen sowie unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union im Anwendungsbereich des LFGB. Die einschlägige Rechtsverordnung ist hier die auf Grundlage des LFGB erlassene Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) "”, Der einschlägige unmittelbar geltende Rechtsakt der Europäischen Union ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene *. Die Frage nach der Übermittlung der Kontrollberichte bei denen es bei diesen Kontrollen zu Beanstandungen gekommen ist, betrifft Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Abweichungen von der Lebensmittelhygiene-Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 getroffen worden sind. Der Kreis Recklinghausen ist zuständige Stelle gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 VIG i.V.m. § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenstandsrechts für das Land NRW (LFBRVG-NRW) Ausschluss- und Beschränkungsgründe liegen nicht vor. Der Informationszugang an Sie darf erst nach Bekanntgabe dieser Entscheidung gegenüber dem betroffenen Betrieb und Einräumung eines ausreichenden Zeitraums zur Einlegung von Rechtsmitteln erfolgen und ergeht mit gesondertem Schreiben. Dieser Bescheid ergeht für Sie gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen schriftlich erhoben oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Verwaltungsgerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Verwaltungsgericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55 a Abs. 4 VwGO “ eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingunger bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. S. 3803). Eine Klage gegen diesen Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Auf Ihren Antrag hin kann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3 it 45879 Gelsenkirchen, die aufschiebende Wirkung wiederherstellen.Dieser Antrag ist beim Verwaltungsgericht schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären oder in elektronischer Form an die elektronische Poststelle des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu senden. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Mit freundlichem Gruß