Kontrollbericht zu Tino's Eiscafé, Niederkrüchten

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Tino's Eiscafé
Eiscafe Tino
41372 Niederkrüchten

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Alexander Wilms
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Alexander Wilms
Betreff
Kontrollbericht zu Tino's Eiscafé, Niederkrüchten [#43570]
Datum
16. Januar 2019 09:10
An
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Tino's Eiscafé Eiscafe Tino 41372 Niederkrüchten 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Wilms <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Wilms
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach VIG Sehr geehrte Dame/Sehr geehrter Herr! Ihre Anfrage/n ist/sind hier eingegangen und wird/werden en…
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag nach VIG
Datum
22. Januar 2019 16:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame/Sehr geehrter Herr! Ihre Anfrage/n ist/sind hier eingegangen und wird/werden entsprechend bearbeitet. Nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass wegen der Beteiligung Dritter die Bescheidung Ihres Antrages bis zu 2 Monate dauern kann. Die Entscheidung über den Antrag stellt einen Verwaltungsakt dar, der formell zuzustellen ist. Für den Kreis Viersen ist es derzeit nicht möglich, Dokumente elektronisch so zuzustellen, dass die formaljuristischen Anforderungen erfüllt wären. Eine Zustellung per Post oder Bote ist unumgänglich. Bitte teilen Sie mir daher unbedingt Ihre vollständige postalische Anschrift mit. Die Bearbeitung eines Antrages kann erst beginnen, wenn der Antrag vollständig hier vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Wilms
AW: Antrag nach VIG [#43570] Sehr geehrte Damen und Herren, Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine A…
An Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Alexander Wilms
Betreff
AW: Antrag nach VIG [#43570]
Datum
6. April 2019 23:19
An
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). ... Mit freundlichen Grüßen Alexander Wilms Anfragenr: 43570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antwort: AW: Antrag nach VIG [#43570] Sehr geehrter Herr Wilms, mit Mail vom 22.01.2019 hatte ich Sie um Mitteilu…
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: AW: Antrag nach VIG [#43570]
Datum
8. April 2019 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilms, mit Mail vom 22.01.2019 hatte ich Sie um Mitteilung Ihrer Anschrift gebeten. Mit Mail vom 06.04.2019 beantragen Sie nunmehr die Antwort auf Ihren VIG-Antrag per Mail. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 VIG ist ein mißbräuchlich gestellter Antrag abzulehnen. Als Anzeichen für einen mißbräuchlichen Antrag ist die Verwendung von Pseudoidentitäten anzusehen. Bedauerlicherweise ist im Rahmen der "Topf-Secret-Aktion" genau dieses festzustellen gewesen. Die entscheidende Behörde ist daher gehalten, sich der tatsächlichen Identität eines Antragstellers zu versichern, bevor ggf. sensible Daten Dritter weiter gegeben werden. Vor der Informationsgewährung ist nach § 5 VIG über den Antrag zu entscheiden. Bei der Entscheidung handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der den Betroffenen zuzustellen ist. Dies kann nach den Zustellungsvorschriften insbesondere nur auf dem Postweg erfolgen. Bevor ich Ihre Anträge bearbeite, bitte ich daher nochmals, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen