Kontrollbericht zu TIO Erlangen, Erlangen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
TIO Erlangen
Südliche Stadtmauerstraße 1
91054 Erlangen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu TIO Erlangen, Erlangen [#185346]
Datum
26. April 2020 07:17
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: TIO Erlangen Südliche Stadtmauerstraße 1 91054 Erlangen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185346 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 26.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Info…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 26.04.2020
Datum
27. April 2020 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationsgewährung bezüglich des Betriebes TIO, Südl. Stadtmauerstr. 1a, 91054 Erlangen ist am 26.04.2020 eingegangen. Ihrem Antrag kann leider nicht stattgegeben werden. Bei den beiden letzten Betriebskontrollen wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz-VIG liegen somit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 26.04.2020 [#185346] Sehr geehrteAntragsteller/in dass …
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 26.04.2020 [#185346]
Datum
29. April 2020 23:00
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in dass keine Beanstandungen festgestellt wurden ist sehr positiv zu hören. Können Sie mir wenigstens mitteilen, wann diese zwei letzten Kontrollen stattgefunden haben, bei denen es keine Beanstandungen gab? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185346 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 26.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in alle durchgeführten…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 26.04.2020
Datum
5. Mai 2020 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in alle durchgeführten Kontrollen waren im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in dem Zeitraum 2019/2020 (2020 noch vor den Einschränkungen durch die Covid-19 Pandemie) turnusmäßige Routinekontrollen. Da keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt wurden, gab es keine außerplanmäßigen Kontrollen bzw. Anlasskontrollen. Mit freundlichen Grüßen