Kontrollbericht zu Tokyo Sushi, Nordhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Tokyo Sushi
Lange Straße 4d
99734 Nordhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Tokyo Sushi, Nordhausen [#41893]
Datum
15. Januar 2019 16:08
An
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Tokyo Sushi Lange Straße 4d 99734 Nordhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir ei…
Von
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Tokyo Sushi, Nordhausen [#41893]
Datum
22. Januar 2019 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. All diese Anfragen werden durch uns geprüft und bearbeitet. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Frage wird auf jeden Fall geprüft uns weiter bearbeitet. Sofern Ihre Anfrage nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet werden kann, werden Sie vorab über die voraussichtlichen Gebühren und Auslagen informiert. A. Wilhelm Fachbereichsleiterin Landratsamt Nordhausen Fachbereich Veterinärwesen Behringstraße 3 99734 Nordhausen Dienstgebäude: Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen Tel.: +49 3631/ 90 84 51 Fax: +49 3631/ 90 84 50 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet www.landratsamt-nordhausen.de<<Name und E-Mail-Adresse>> Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren und die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. P Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken!

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Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu Tokyo Sushi [#41893] Sehr geehrtAntragsteller/in in einem anderen Verfahren zu einer weiteren …
Von
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Tokyo Sushi [#41893]
Datum
22. Februar 2019 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in einem anderen Verfahren zu einer weiteren Anfrage Ihrerseits wurde erfolglos versucht, Ihnen einen Brief zuzustellen. Aus diesem Grund werden Sie geben, uns Ihre korrekte Adresse mitzuteilen, damit wir auch in dem oben genannten Verfahren postalisch mit Ihnen in Verbindung treten können. Sollten Sie uns nicht bis zum 06.03.2019 antworten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits kein berechtigtes Interesse besteht. In diesem Fall sehen wir von einer weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage ab. A. Wilhelm Fachbereichsleiterin Landratsamt Nordhausen Fachbereich Veterinärwesen Behringstraße 3 99734 Nordhausen Dienstgebäude: Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen Tel.: +49 3631/ 90 84 51 Fax: +49 3631/ 90 84 50 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet www.landratsamt-nordhausen.de<<Name und E-Mail-Adresse>> Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren und die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. P Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken!