Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Widerspruch der Datenweitergabe
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:
- den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
- oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären
Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.
** High Priority **
Sehr geehrte/r Antragsteller/in,
Ihre Anfrage mittels beigefügter E-Mail ist bei uns eingegangen. Neben
Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle
diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund
ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen
Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.
Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand
Ihrer Anfrage ab.
Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu
Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem
Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG
hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses
eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen
Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers
mitzuteilen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die
Mitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte daher um
ausdrückliche Zustimmung, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten
einverstanden sind, da eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung
Ihrer Daten durch den Dritten gemäß § 5 Abs. 2 VIG nicht vorgesehen ist
und daher unterbleiben wird. Sollte ich innerhalb einer Woche keine
Zustimmung zur Datenweitergabe von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus,
dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten.
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Ordnungsamt
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ord VetLeb L
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Dienstgebäude: Juliusstr. 67-68, 12051 Berlin
Bezirksamt Neukoelln von Berlin
Postadresse:
Karl-Marx-Strasse 83
12040 Berlin
E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur
>>> Antragsteller/in Antragsteller/in [#61154]<<Name und E-Mail-Adresse>>
13.03.2019 18:05 >>>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen
Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Toscana
Mohriner Allee 122
12347 Berlin
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit
die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes
zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten
Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.
Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht
nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe
entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen
mitzuteilen.
Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den
Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder
anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren
solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des
entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie
Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als
„geringfügig“ oder „schwerwiegend“).
Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine
gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens
gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und
dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den
Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen.
Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen
Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats
zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer
Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine
Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin,
dass
eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne
von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte
ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich
mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um
Weiterbearbeitung des Antrags.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen