Kontrollbericht zu Tutzinger Hof, Tutzing

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Tutzinger Hof
Msgr.-Schmid-Str. 6
82327 Tutzing

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Tutzinger Hof, Tutzing [#189219]
Datum
17. Juni 2020 16:59
An
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Tutzinger Hof Msgr.-Schmid-Str. 6 82327 Tutzing 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189219/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages und teilen Ihnen Folgendes mit: Gemäß § …
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Tutzinger Hof, Tutzing [#189219]
Datum
18. Juni 2020 07:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages und teilen Ihnen Folgendes mit: Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Vorsorglich teilen wir mit, dass ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO insoweit nicht besteht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO). Sollten Sie den Widerspruch zur Datenweitergabe über den 24.06.2020 hinaus aufrechterhalten, kann der Antrag nicht weiterbearbeitet werden und wird abgelehnt. Des Weiteren bitten wir, falls der Antrag weiter bearbeitet werden soll, den Betrieb und die Adresse zu konkretisieren, da unter der von Ihnen angegebenen Adresse bei uns kein Betrieb existiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit erlaube ich Ihnen die Weitergabe meiner persönlichen Daten die notwendig sin…
An Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Tutzinger Hof, Tutzing [#189219]
Datum
18. Juni 2020 08:15
An
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit erlaube ich Ihnen die Weitergabe meiner persönlichen Daten die notwendig sind,den Antrag zu bearbeiten. Außerdem korrigiere ich die Adresse des Betriebes: Restaurant Tutzinger Hof, Hauptstraße.32, 82327 Tutzing. Ich bedanke mich im Voraus für die Weiterbearbeitung meiner og.Anfrage Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189219/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Korrekturangaben. Der Antrag wird weit…
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Tutzinger Hof, Tutzing [#189219]
Datum
18. Juni 2020 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Korrekturangaben. Der Antrag wird weiter bearbeitet. Die Bearbeitung innerhalb eines Monats kann ggf. nicht eingehalten werden, da der Betrieb im Rahmen der Anfrage angehört werden muss. Der Betrieb kann auch evtl. eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Ihre Daten werden selbstverständlich nur weitergegeben, wenn der Betrieb auch aktiv um die Offenlegung dieser bittet. Falls dies der Fall sein sollte, werden Sie von uns darüber informiert. Aus haftungsrechtlichen Gründen werden die entsprechenden Kontrollberichte auf postalischem Wege an Sie herausgegeben. Mit freundlichen Grüßen