Kontrollbericht zu Vapiano, Mainz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Vapiano
Rheinstr. 4 g
55116 Mainz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    2500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Vapiano, Mainz [#35895]
Datum
14. Januar 2019 10:21
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Vapiano Rheinstr. 4 g 55116 Mainz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Online-Portal "FragDenStaat"
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Online-Portal "FragDenStaat"
Datum
4. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: 323310 Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Schreiben von 04.02.2019 mit dem Akten…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: 323310
Datum
7. Februar 2019
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Schreiben von 04.02.2019 mit dem Aktenzeichen 323310. Bitte erhalten Sie meinen Antrag trotz der neuen Vorgabe aufrecht. Ich freue mich über eine zeitnahme Rückmeldung des Ergebnisses meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
WG: Aktenzeichen: 323310; hier Auskunft nach dem VIG über den Betrieb "Vapiano", Mainz (#35895) Sehr gee…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
WG: Aktenzeichen: 323310; hier Auskunft nach dem VIG über den Betrieb "Vapiano", Mainz (#35895)
Datum
19. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in für unsere verspätete Antwort in Bezug auf Ihren o.a. Antrag bitten wir zunächst um Entschuldigung. Dies ist u.a. der überaus hohen Zahl an Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz geschuldet, deren Eingänge wir nach und nach abarbeiten. Im Hinblick auf Ihre Anfrage verhält es sich derzeit so, dass sich zwischenzeitlich eine Rechtsanwaltskanzlei in das Verfahren eingeschaltet hat und die diesbezügliche Korrespondenz immer noch nicht abgeschlossen ist. Insbesondere steht die Mitteilung noch aus, ob die beauftragte Rechtsanwältin im Namen ihrer Mandantschaft schlussendlich nicht doch noch Rechtsmittel gegen eine Auskunftserteilung einlegt. Sobald uns das Ergebnis vorliegt, werden wir Ihnen dieses mitteilen. Sofern gegen eine Auskunftserteilung keine Einwände erhoben bzw. Rechtsmittel eingelegt werden sollten, erhalten Sie selbstverständlich umgehend die gewünschte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
WG: Aktenzeichen: 323310; hier Auskunft nach dem VIG über den Betrieb "Vapiano", Mainz (#35895) Sehr gee…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
WG: Aktenzeichen: 323310; hier Auskunft nach dem VIG über den Betrieb "Vapiano", Mainz (#35895)
Datum
9. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihren Antrag auf Auskunftsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz, teilen wir Ihnen mit, dass nun die vom Betriebsinhaber beauftragte Rechtsanwaltskanzlei beim Verwaltungsgericht Mainz einen Antrag zur Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes gestellt hat. Dies bedeutet, dass wir Ihnen die gewünschten Auskünfte bis zum Abschluss des Eilverfahrens beim Gericht nicht gewähren werden bzw. das Gericht davon ausgeht, dass wir die Veröffentlichung von Informationen bis dahin unterlassen. Nach dem Vorliegen der gerichtlichen Entscheidung, werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den Ausgang des Verfahrens bzw. die daraus resultierende Rechtsfolge unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Re: WG: Aktenzeichen: 323310; hier Auskunft nach dem VIG über den Betrieb "Vapiano", Mainz (#35895) Sehr…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Re: WG: Aktenzeichen: 323310; hier Auskunft nach dem VIG über den Betrieb "Vapiano", Mainz (#35895)
Datum
9. Mai 2019
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung. Ich freue mich, hoffentlich zeitnah, wieder von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Mainz
Verwaltungsrechtsstreit
Von
Verwaltungsgericht Mainz
Via
Briefpost
Betreff
Verwaltungsrechtsstreit
Datum
7. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
In der Verwaltungsrechtssache VAP Mainz GmbH & Co. KG gegen Stadt Mainz Aktenzeichen 1 L 475/19.MZ
An Verwaltungsgericht Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
In der Verwaltungsrechtssache VAP Mainz GmbH & Co. KG gegen Stadt Mainz Aktenzeichen 1 L 475/19.MZ
Datum
13. Juni 2019
An
Verwaltungsgericht Mainz
Status
Verwaltungsgericht Mainz
Verwaltungsrechtsstreit VAP Mainz GmbH & Co. KG ./. Stadt Mainz; beigel. *************************************** wegen lebensmittelrechtlicher Verfügung
Von
Verwaltungsgericht Mainz
Via
Briefpost
Betreff
Verwaltungsrechtsstreit VAP Mainz GmbH & Co. KG ./. Stadt Mainz; beigel. *************************************** wegen lebensmittelrechtlicher Verfügung
Datum
2. Juli 2019
Status

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Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Datum
18. Juli 2019
Status