Kontrollbericht zu Vetschauer Wurstwaren GmbH, Calau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Vetschauer Wurstwaren GmbH
Cottbuser Straße 40
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Vetschauer Wurstwaren GmbH, Calau [#52632]
Datum
28. Januar 2019 13:58
An
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Vetschauer Wurstwaren GmbH Cottbuser Straße 40 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage - Kontrollbericht Vetschauer Wurstwaren GmbH, Calau - vom 29.01.2019 Sehr geehrt…
Von
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage - Kontrollbericht Vetschauer Wurstwaren GmbH, Calau - vom 29.01.2019
Datum
31. Januar 2019 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage - Kontrollbericht zur Vetschauer Wurstwaren GmbH, Cottbusser Straße 40, << Adresse entfernt >> - vom 29. 01. 2019. Ich weise darauf hin, dass eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgt und sich dadurch die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verlängert (§5 Abs. 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Anfrage nach VIG Sehr geehrtAntragsteller/in Sie beantragten Auskunft, wann die beiden letzten lebensmittelrechtli…
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie beantragten Auskunft, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen bei Vetschauer Wurstwaren GmbH, Filiale Calau, Cottbusser Straße 40, << Adresse entfernt >>stattfanden und ob es Beanstandungen gab. Im Falle von Beanstandungen beantragen Sie die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts. In Ihrem Antrag widersprechen Sie vorab und unter Bezug auf Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dass Ihre Daten gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG an den angefragten Betrieb herausgegeben werden dürfen. Der Widerspruch nach Art. 21 DSGVO betrifft allerdings nur die Fälle des Art. 6 Abs. 1e) und f) DSGVO. Da § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die Weiterleitung der Daten auf Anfrage des Betriebes vorschreibt, handelt es sich um einen Fall des Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Daher müssten Ihre Daten herausgegeben werden und Ihr Widerspruch bliebe unbeachtlich. Zwischenzeitlich wurde der betroffene Betrieb gemäß § 1 (VIG) i.V.m. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz angehört und verlangt nach §5 Abs. 2 S.4 VIG die Herausgabe Ihrer Daten. Bitte teilen Sie bis zum 20.02.2019 mit, ob Sie den Antrag trotzdem aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Kontrollberichte zu Vetschauer Wurstwaren, Cottbuser Strraße 40, Calau Es wurde am 09.11.2018 und 24.01.2019 kontr…
Von
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Kontrollberichte zu Vetschauer Wurstwaren, Cottbuser Strraße 40, Calau
Datum
22. März 2019
Status
Es wurde am 09.11.2018 und 24.01.2019 kontrolliert, Kontrollbericht ergab geringfügige Mängel. Welcher Art die Mängel waren, ergibt sich nicht aus dem Bericht. Sehen so nichtssagend alle Kontrollberichte aus?