Kontrollbericht zu Vevay, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Vevay
Neue Mainzer Straße 79
60311 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Vevay, Frankfurt am Main [#208978]
Datum
18. Januar 2021 09:45
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Vevay Neue Mainzer Straße 79 60311 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208978/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 18.01.2021 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wi…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Vevay, Frankfurt am Main [#208978]
Datum
19. Januar 2021 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 18.01.2021 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrte Antragsteller/in wir beziehen uns auf Ihren Antrag vom 18.01.2021 und teilen Ihnen mit, dass wir Ih…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Vevay, Frankfurt am Main [#208978]
Datum
29. Januar 2021 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragsteller/in wir beziehen uns auf Ihren Antrag vom 18.01.2021 und teilen Ihnen mit, dass wir Ihren Antrag ablehnen. Begründung: Gemäß § 4 Absatz 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen auf welche Informationen er gerichtet ist. Der von Ihnen angefragte Betrieb "Vevay“, Neue Mainzer Straße 79, 60311 Frankfurt am Main existiert nicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen. (32.6), Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main, Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Entschuldigung, bei der Adresse hat sich leider ein Fehler eing…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Vevay, Frankfurt am Main [#208978]
Datum
2. Februar 2021 23:51
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Entschuldigung, bei der Adresse hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Sie lautet: VEVAY GmbH Vegetarisches und Veganes Restaurant Neue Mainzer Straße 20 60311 Frankfurt am Main Damit ist der Antrag hinreichend bestimmt und ich bitte um Zusendung der angeforderten Information bzw. Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208978/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihr Antrag wird bearbeitet. Mit freundlichen Gr…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Vevay, Frankfurt am Main [#208978]
Datum
3. Februar 2021 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihr Antrag wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage zum Betrieb „VEVAY G…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Vevay, Frankfurt am Main [#208978]
Datum
18. März 2021 09:29
Status
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage zum Betrieb „VEVAY GmbH, Vegetarisches und Veganes Restaurant“, Neue Mainzer Straße 20, 60311 Frankfurt am Main Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf unseren Grundbescheid vom 24.02.2021 teilen wir Ihnen mit, dass in o. g. Betrieb die beiden letzten Kontrollen zum Zeitpunkt Ihres Antrages am 11.02.2019 und 20.02.2019 stattfanden. Die angeforderten Kontrollberichte können Sie der Anlage entnehmen. Rechtlicher Hinweis Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationsgewährung nur für den Privatgebrauch erfolgt und von hier aus eine Veröffentlichung im Internet nicht legitimiert werden kann. Sollten Sie dennoch die Information weiterleiten, sind Sie dafür im Rahmen der allgemeinen Gesetze selbst gegenüber dem betroffenen Lebensmittelunternehmer verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen

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