Kontrollbericht zu Villa Salve, Binz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Villa Salve
Lottumstraße 41
18609 Binz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2022
  • Frist
    7. Februar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Villa Salve, Binz [#264452]
Datum
30. November 2022 16:56
An
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Villa Salve Lottumstraße 41 18609 Binz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264452/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung hiermit bestätige ich Ihnen c;len Eingang Ihres Antrages vom 30.11.2022 auf Informationen über…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

hiermit bestätige ich Ihnen c;len Eingang Ihres Antrages vom 30.11.2022 auf Informationen über lebensmittelrechtliche Betriebsprüfungen für folgenden Betrieb: Villa Salve GbR, Objekt: Strandpromenade 41, 18609 Ostseebad Binz Der Vorgang wird hier·unter dem Aktenzeichen A-34.30-26~2022 geführt:· Die krankheitsbedingte Verzögerung der Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Da hier evtl. rechtliche Interessen Dritter durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, werde ich gemäß § 5 Abs. 1 des VIG eine Anhörung nach § 28 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) durchführen. Somit kann die Bearbeitung Ihres Antrages gemäߧ 5 Abs. 2 VIG bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Ich weise Sie hiermit darauf hin, dass der Geschäftsführung auf Antrag Ihr Name und Ihre Anschrift offengelegt werden. Dies ergibt sich aus§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG. Hierzu erklärten Sie in Ihrem Antrag bereits Ihre Zustimmung. Gemäß § 7 VIG ist die Auskunftserteilung bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000,00 € gebühren- und auslagenfr~i. Sollten höhere Kosten absehbar sein, werde ich Sie vorab darüber informieren.
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Bescheid • Ihrem Antrag vom 30.11.2022 auf Zugang von Informationen nach dem VIG gebe ich statt. Die Bekanntgabe d…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
23. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
• Ihrem Antrag vom 30.11.2022 auf Zugang von Informationen nach dem VIG gebe ich statt. Die Bekanntgabe dieser Entscheidung erfolgt auf dem Postweg. • Der Informationszugang erfolgt 15 Tage nach Bekanntgabe dieser Entscheidung an den zu beteiligenden Dritten in schriftlicher Form auf dem Postweg durch Beantwortung Ihrer im Antrag unter 1. und 2. gestellten Fragen in Form eines Auszuges aus dem Kontrollbericht. • Im Übrigen weise ich Ihren Antrag zurück. • Der Zugang zur Information erfolgt gebühren- und auslagenfrei.

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Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Informationszugang mit Bescheid vom 23. Januar 2023 wurde Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem VIG für den Betrieb: …
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
13. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
mit Bescheid vom 23. Januar 2023 wurde Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem VIG für den Betrieb: Villa Salve GbR, Objekt: Strandpromenade 41, 18609 Ostseebad Binz stattgegeben. Sie erhalten in der Anlage den Informationszugang durch Beantwortung Ihrer im Antrag gestellten Fragen.