Kontrollbericht zu Vion Bad Bramstedt GmbH

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Vion Bad Bramstedt GmbH
Tegelbarg 19-21
24576 Bad Bramstedt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.

Ergebnis der Anfrage

Die dritte Untätigkeitsklage gegen die auskunftsscheue, lernresistente Behörde in Folge.

Nach 15-monatiger Untätigkeit reagiert die Behörde darauf mit einer manipulativen 10-tägigen Fristsetzung (abzüglich Postlaufzeit).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Vion Bad Bramstedt GmbH [#244910]
Datum
29. März 2022 12:14
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Vion Bad Bramstedt GmbH Tegelbarg 19-21 24576 Bad Bramstedt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244910/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Einnerung Kontrollberichte PER FAX Kreis Segeberg Fleischhygiene Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzlich…
An Der Landrat des Kreises Segeberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Einnerung Kontrollberichte
Datum
29. März 2022
An
Der Landrat des Kreises Segeberg
Status
PER FAX Kreis Segeberg Fleischhygiene Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzlich vorgeschriebene Zeit zur Beantwortung meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Vion Bad Bramstedt GmbH" von heute (#244910) läuft in einem Monat ab. Bitte beantworten Sie meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen.
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Eingangsbestätigung
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. April 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
376,0 KB
Eingangsbestätigung
Kreis Segeberg Lebensmittelüberwachung
Fleischhygiene; Ihr Antrag auf Informationsgewährung vom 29.03.2022 {Angabe Az, Betrieb o.ä. von BLA Mitteilung zu…
Von
Kreis Segeberg Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Fleischhygiene; Ihr Antrag auf Informationsgewährung vom 29.03.2022 {Angabe Az, Betrieb o.ä. von BLA Mitteilung zu festzusetzenden Kosten und Auslagen für Ihren o.g. Antrag gemäß § 7 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
5. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt] Sie haben am 29 .03.2022 einen Antrag auf Informationsgewährung gestellt. Darin wünschen Sie zu erfahren, wann in den letzten 5 Jahren lebensmittelrechtliche Überprüfungen bei der Vion Bad Bramstedt GmbH; Tegelbarg 19-21, 24576 Bad Bramstedt stattgefunden haben. Für den Fall, dass im Rahmen dieser Betriebsüberprüfungen Beanstandungen festgestellt worden sind, haben Sie die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an Sie erbeten. Gem. § 7 Abs. 1 VIG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Behörden nach dem VIG grundsätzliche kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro gebühren- und auslagenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Nach Prüfung sehe ich mich gehalten, Sie entsprechend § 7 Abs. 1 Satz 3 VIG zu informieren, dass die Informationsgewährung in dem vorliegenden Fall nicht kostenfrei erfolgen wird. Dies begründet sich darin, dass Sie bezogen auf den Zeitraum der zurückliegenden 5 Jahre vor dem Datum Ihres Antrags um die Informationen zu den Kontrollberichten mit Beanstandungen für einen Großschlachtbetrieb mit jährlich zwischen 80.000 und 120.000 Schlachtungen gebeten haben, in dem täglich verschiedene Kontrollen erfolgen. Die Sichtung dieser Kontrollberichte, deren Bearbeitung und das Anfertigen von Kopien werden einen Zeitaufwand erfordern, der insgesamt bei 2400€ liegt. Da es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen um Informationen gern. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG handelt, ist eine Bearbeitung bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000,00€ gebühren- und ausl.agenfrei. Somit reduziert sich die Summe um die ersten 1000,00€. Darüber hinaus sind für die Erteilung von schriftlichen Auskünften in schwierigen oder komplexen Fällen gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz nach Tarifstelle 27.2.1 b) der Verwaltungsgebührenverordnung SchleswigHolstein Gebühren in Höhe von 51,00€ bis 2045,00€ zu erheben. Von den verbleibenden 1400,00€ sind daher lediglich 1045,00 € als Gebühren und Auslagen festzusetzen. Demnach wird die Höhe der Gebühren und Auslagen für Ihren Antrag vom 29.03 .2022 im vorliegenden Fall bei 1045,00€ liegen. Auf diesen Sachverhalt weise ich Sie als Antragsteller pflichtgemäß hin und gebe Ihnen hiermit die Möglichkeit Ihren Antrag gern. § 7 Abs. 1 Satz 4 VIG zurückzunehmen oder einzuschränken. Als Termin für Ihre Rückantwort habe ich den 14.07.2023 vorgemerkt. Sofern Sie zu diesem Schreiben nicht antworten werden, wird Ihr Antrag hier weiter bearbeitet und die nunmehr angekündigten Gebühren und Auslagen Ihnen gegenüber festgesetzt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Anfrageeinschränkung PER FAX Kreis Segeberg Fleischhygiene Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf…
An Kreis Segeberg Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrageeinschränkung
Datum
6. Juli 2023
An
Kreis Segeberg Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Kreis Segeberg Fleischhygiene Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 04.07.2023 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Vion Bad Bramstedt GmbH [#244910]". Bechränken Sie bitte den Auskunftszeitraum wie folgt: Beginnend mit den aktuellsten Kontrollen ab Antragsdatum mit absteigendem Kontrolldatum solange die gebührenfreie Auskunft, wie im VIG vorgesehen, unter 1.000 € bleibt. Bitte unterlassen Sie künftig alle manipulativen Fristsetzungen, in denen Sie meine Entscheidung bei Nichtreaktion vorwegnehmen. Für derartige missbräuchliche Formulierungen behalte ich mir grundsätzlich auch nachträgliche Widersprüche vor. Dass Sie mir nach 15-monatiger Untätigkeit eine 10-tägige Frist (abzüglich Postlaufzeit) setzen, lässt sich ohnehin nicht rechtfertigen. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Anfrageeinschränkung [#244910] Sehr << Anrede >> ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 04.07.2023 zu…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrageeinschränkung [#244910]
Datum
7. Juli 2023 12:44
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 04.07.2023 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Vion Bad Bramstedt GmbH [#244910]". Beschränken Sie bitte den Auskunftszeitraum wie folgt: Beginnend mit den aktuellsten Kontrollen ab Antragsdatum mit absteigendem (= weiter zurückliegendem) Kontrolldatum solange die Auskunft gebührenfrei, wie im VIG vorgesehen, unter 1.000 € bleibt. Bitte unterlassen Sie künftig alle manipulativen Fristsetzungen, in denen Sie meine Entscheidung bei Nichtreaktion vorwegnehmen. Für derartige missbräuchliche Formulierungen behalte ich mir grundsätzlich auch nachträgliche Widersprüche vor. Dass Sie mir nach 15-monatiger Untätigkeit eine 10-tägige Frist (abzüglich Postlaufzeit) setzen, lässt sich ohnehin nicht rechtfertigen. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 244910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244910/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>