Kontrollbericht zu Vivere!!, Aschaffenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Vivere!!
Treibgasse 12
63739 Aschaffenburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Bernd Heller
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
Bernd Heller
Betreff
Kontrollbericht zu Vivere!!, Aschaffenburg [#44652]
Datum
17. Januar 2019 05:37
An
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Vivere!! Treibgasse 12 63739 Aschaffenburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Heller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Heller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Heller
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 17.01.2019 Sehr geehrter Herr Heller, am 31.01.2019 versu…
Von
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 17.01.2019
Datum
5. Februar 2019 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heller, am 31.01.2019 versuchte ein Bediensteter der Deutschen Post, Ihnen ein Schreiben der Stadt Aschaffenburg bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 17.01.2019 zuzustellen. Da Sie unter der von Ihnen angegebenen Anschrift: Bernd Heller Steingasse 15 a 63739 Aschaffenburg nicht zu ermitteln waren, bitten wir Sie hiermit, uns Ihre korrekten Anschriftsdaten (Vorname, Name, Straße, Wohnort) bis zum 12.02.2019 bekannt zu geben. Eine weitergehende Bearbeitung Ihres Antrages ohne Bekanntgabe Ihrer Anschrift, unter der Ihnen Post zugestellt werden kann, ist nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 17.01.2019 Sehr geehrter Herr Heller, mit E-Mail vom 05.0…
Von
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 17.01.2019
Datum
14. Februar 2019 09:41
Status

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Heller, mit E-Mail vom 05.02.2019 wurden Sie darauf hingewiesen, dass eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz nur dann erfolgen kann, wenn Sie uns Ihre korrekten Anschriftsdaten (Vorname, Name, Straße, Wohnort) bekannt geben. Da dies innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist, teilen wir Ihnen daher mit, dass Ihr Antrag vom 31.01.2019 von uns nicht weiterbearbeitet wird. Der Vorgang ist somit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Bernd Heller
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 17.01.2019 [#44652] Sehr geehrte Damen und Herren, D…
An Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
Bernd Heller
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 17.01.2019 [#44652]
Datum
17. März 2019 20:04
An
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Der Name lautet: Klaus Ackermann ... Mit freundlichen Grüßen Klaus Ackermann Anfragenr: 44652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Heller << Adresse entfernt >>

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Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 17.01.2019 [#44652] Sehr geehrter Herr Ackermann, wir…
Von
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 17.01.2019 [#44652]
Datum
18. März 2019 10:15
Status
Sehr geehrter Herr Ackermann, wir verweisen auf unsere Mail vom 14.02.2019. Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 17.01.2019 konnte aufgrund Ihrer Angabe des falschen Namens nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden. Unserer Aufforderung zur Nennung Ihrer korrekten Anschriftsdaten (Vorname, Name, Straße, Wohnort) sind Sie innerhalb der gesetzten Frist (12.02.2019) nicht nachgekommen. Da die Informationsgewährung nach dem VIG an Fristen gebunden ist, bleibt Ihre Anfrage vom 17.01.2019 bezüglich Gaststätte „Vivere“ abgeschlossen. Sie können jederzeit, auch gerne bei uns direkt, eine neue Anfrage nach dem VIG stellen. Mit freundlichen Grüßen