Kontrollbericht zu Waldgaststätte Zum Saupferch, Bad Dürkheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Waldgaststätte Zum Saupferch
Jägerthal
67098 Bad Dürkheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Januar 2024
  • Frist
    2. März 2024
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Waldgaststätte Zum Saupferch, Bad Dürkheim [#298852]
Datum
31. Januar 2024 10:41
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Waldgaststätte Zum Saupferch Jägerthal 67098 Bad Dürkheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298852/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Ihr Antrag Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Mit freundlichen G…
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Ablehnung des Antrags Sie beantragten den Zugang zu folgenden Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebe…
Von
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung des Antrags
Datum
8. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Sie beantragten den Zugang zu folgenden Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Waldgaststätte Zum Saupferch Jägerthal 67098 Bad Dürkheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ihr Antrag auf Zugang der Informationen wird abgelehnt. _ ~ _ Begründung Durch das VIG soll der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert werden. Eine Schutzwirkung kann sich jedoch nur entfalten, wenn eine Gefährdung vermieden werden kann, d.h. der Schutz auf die Gegenwart oder Zukunft gerichtet ist. Das VIG stellt hier selbst eine zeitliche Grenze auf, indem gern. § 3 Abs.1 Nr.1 Buchstabe e kein Anspruch auf Informationen besteht, die vor mehr als fünf Jahren vor Antragstellung entstanden sind, da diese keine Aussage mehr über die Gegenwart treffen. Ebenso verhält es mit Informationen, die keinen Bezug mehr zur gegenwärtigen Situation haben. Die Waldgaststätte Zum Saupferch wurde bereits im vergangenen Jahr geschlossen und der Betrieb mit Datum 27.04.2023 abgemeldet. Der vorbeugende Verbraucherschutz durch ein präventives Informationsrecht, schließt sich bei einem nicht mehr existierenden Bewirtungsbetrieb aus.