Kontrollbericht zu Waldhaus an de Miälkwellen, Ladbergen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Waldhaus an de Miälkwellen
Grevener Straße 43
49549 Ladbergen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Ingomar Otter
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Ingomar Otter
Betreff
Kontrollbericht zu Waldhaus an de Miälkwellen, Ladbergen [#160689]
Datum
29. Juli 2019 09:06
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Waldhaus an de Miälkwellen Grevener Straße 43 49549 Ladbergen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ingomar Otter
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Empfangsbestätigung Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu den Betrieben "Waldhaus an de Miälkwel…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
30. Juli 2019 08:35
Status
Warte auf Antwort
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu den Betrieben "Waldhaus an de Miälkwellen", "Bergcafe Egbert", "Schulte", "Linh", "Rewe" und "Kaufland" Guten Tag, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfragen vom 29.07.2019 zu den o.g. Betrieben. Ihre Anträge können in den vorliegenden Formen aus den nachfolgenden Gründen nicht bearbeitet werden: 1. Seit Januar 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt aufgrund einer Kampagne der Organisation "foodwatch" und "fragdenstaat.de" innerhalb kurzer Zeit mit einer Vielzahl derartigen Anträge konfrontiert. Die zeitintensive Bearbeitung der Anträge beeinträchtigt die eigentlichen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung in den Betrieben in einem unverhältnismäßigen Umfang. 2. Die Erfahrungen mit den Antragstellern zeigen jedoch in vielen Mails und Telefonaten, dass diese bei "fragdenstaat.de" im Unklaren darüber gelassen werden, dass sie einen formellen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz stellen, und dieses unter Wahrung der Rechte der betroffenen Lebensmittelunternehmen ein gesetzlich vorgeschriebenes umfangreiches Verwaltungsverfahren mit Anhörungen, Bescheiderteilungen, Akteneinsichten und Rechtsmittelverfahren in Gang setzt. 3. Viele Anträge sind daraufhin zurückgezogen worden, nachdem den Antragstellern bewusst wurde, was sie in Gang gesetzt haben. Nach derzeitiger Rechtsprechung kommt nur die Information zu den Kontrollberichten in Form der Akteneinsicht in Frage. Hiervon haben lediglich 2,5 % aller Antragsteller Gebrauch gemacht, alle anderen haben sich nie wieder geäußert. Daraus zieht der Kreis Steinfurt den Schluss, dass kaum ein Antragsteller, der sich von der Kampagne angesprochen fühlt, ein ernsthaftes Interesse an den konkreten Informationen hat. Deshalb wird der Kreis Steinfurt die Anträge über "fragdenstaat.de wegen des Anscheins einer fehlenden Ernsthaftigkeit nicht mehr bearbeiten. Damit ist keineswegs Ihr individuelles Recht auf Verbraucherinformation beschnitten. Ich sichere Ihnen zu, Ihren Antrag dann weiter zu bearbeiten, wenn Sie den Antrag in einer anderen, individuellen Form erneut stellen und die Ernsthaftigkeit Ihres Antrages erkennbar ist. Hinweise zum Datenschutz Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt). 1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter: Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt; Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, [geschwärzt]; Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail: [geschwärzt] 2. Datenerhebung: Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich, um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO 3. Datenerhebung bei anderen Stellen Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister). 4. Datenweitergabe an Dritte Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken. 5. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, Recht auf Widerspruch und Beschwerde Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Ingomar Otter
AW: Empfangsbestätigung [#160689] Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> vielen …
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Ingomar Otter
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#160689]
Datum
30. Juli 2019 14:12
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Mitteilung. Sie schrieben unter anderen: > Ich sichere Ihnen zu, Ihren Antrag dann weiter zu bearbeiten, wenn Sie den >Antrag in einer anderen, individuellen Form erneut stellen und die Ernsthaftigkeit Ihres Antrages erkennbar ist. Das Verbraucherinformationsgesetz stellt keine Anforderung an die Form der Anfrage - in der Art das die Anfrage nicht über ein entsprechendes Hilfsmittel wie Frag-Den-Staat erfolgen kann. Von daher darf ich ihnen meine Verwunderung über ihre Haltung zum Ausdruck geben. > Die zeitintensive Bearbeitung der Anträge beeinträchtigt die eigentlichen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung in den Betrieben in einem unverhältnismäßigen Umfang. Es tut mir leid zu erfahren, das sie die Beantwortungen von Verbraucheranfragen nach VIG nicht zu ihren “eigentlichen Aufgaben“ zählen. Lt VIG ist gehört dies durchaus - als informationspflichtige Stelle - zu ihren Aufgaben. Um hier eindeutig zu sein: Ja, ich habe verstanden das ich Anfragen nach dem VIG gestellt habe und das eine Auskunft ein gewisses Verwaltungsverfahren umfasst. Und ja, als jemand der im direkten Einzugsgebiet der betroffenen Betriebe lebt habe ich ein ernsthaftes Interesse an den besagten Informationen. Da sie ja offenbar nun Kenntnis von meinen Anfragen haben und ich ihnen soeben versichert habe das ich mir darüber im klaren bin das eine VIG Anfrage gestellt habe bzw das die Anfrage “ernsthaft” ist, so möchte ich sie bitten diese auch zu bearbeiten. Sofern sie auf der von ihnen beschriebenem “individuellen Form” bestehen möchte ich sie bitten mir mitzuteilen a) auf welcher Norm sie diese Anforderung an die Form ableiten b) wie diese “individuelle Form” konkret zu verstehen ist, sprich welche Anforderungen sie an die Form stellen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 160689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Miälkwellen Guten Tag, in dem Betrieb "Miälkwellen", wurden bei den letzten beiden Kontrollen keine Ve…
Guten Tag, in dem Betrieb "Miälkwellen", wurden bei den letzten beiden Kontrollen keine Verstöße festgestellt. Ich hoffe, Ich konnte Ihnen mit den Angaben weiterhelfen. Ihre Anfrage ist damit erledigt. Freundliche Grüße
Ingomar Otter
AW: Miälkwellen [#160689] Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mic…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Ingomar Otter
Betreff
AW: Miälkwellen [#160689]
Datum
26. August 2019 15:03
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mich bei ihnen herzlich für die Beantwortung dieser un d der anderen von mir gestellten Anfragen bedanken und wünsche ihnen noch eine angenehme Woche. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 160689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. August 2019 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen

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