Kontrollbericht zu Wehner Landbäck, Schweinfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wehner Landbäck
Kettelerstraße 6
97424 Schweinfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wehner Landbäck, Schweinfurt [#48158]
Datum
22. Januar 2019 14:14
An
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wehner Landbäck Kettelerstraße 6 97424 Schweinfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgeset…
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wehner Landbäck, Schweinfurt [#48158]
Datum
24. Januar 2019 11:05
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Kontrollarten

Die Behörde fragt Sie offenbar, ob Sie sämtliche Kontrollberichte anfragen möchten.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 22.01.2019. Den von Ihnen benannten Betrieb werden wir zu Ihrem Antrag gemäß § 5 VIG anhören. In Ihrem Antrag widersprechen Sie einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Gemäß § 5 Abs. 2 VIG habe ich dem Betrieb allerdings auf Nachfrage Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Eine Möglichkeit, die Mitteilung unter Berufung auf den Datenschutz zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag dennoch aufrechterhalten. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob die von Ihnen angesprochenen lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen nur die durchgeführten Routinekontrollen oder auch Nachkontrollen oder anlassbezogene Kontrollen betreffen. Weiterhin weise ich darauf hin, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrags sowohl wegen der Anhörung des Betriebs als auch wegen der Vielzahl der eingehenden Anträge verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ...^+ Ich möchte nicht, dass meine Daten weitergegeben werden und verzichte deshal…
An Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wehner Landbäck, Schweinfurt [#48158]
Datum
24. Januar 2019 13:40
An
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...^+ Ich möchte nicht, dass meine Daten weitergegeben werden und verzichte deshalb auf den Kontrollbericht zu Wehner Landbäck Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wehner Landbäck, Schweinfurt [#48158]
Datum
3. Februar 2019 12:12
An
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Zwischenzeit haben wir den Betrieb gemäß § 5 VIG angehört. In seiner Stellung…
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wehner Landbäck, Schweinfurt [#48158]
Datum
14. Februar 2019 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Zwischenzeit haben wir den Betrieb gemäß § 5 VIG angehört. In seiner Stellungnahme bittet der Betrieb darum, die Daten des Antragstellers offenzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich dem Betrieb gemäß § 5 Abs. 2 VIG auf Nachfrage Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Bisher haben Sie in Ihrem Antrag einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, gemäß Art. 21 DSGVO widersprochen. Die Möglichkeit, die Mitteilung unter Berufung auf den Datenschutz zu verweigern, besteht hier - wie bereits mitgeteilt - jedoch nicht. Daher bitte ich Sie erneut um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag dennoch aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte die Anfrage aufrecht. Sie können also Daten für diesen Fall weitergebe…
An Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wehner Landbäck, Schweinfurt [#48158]
Datum
15. Februar 2019 14:08
An
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte die Anfrage aufrecht. Sie können also Daten für diesen Fall weitergeben .... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in mittlerweile hat der Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG um Offenlegu…
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wehner Landbäck, Schweinfurt [#48158]
Datum
1. März 2019 09:49
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in mittlerweile hat der Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift gebeten. In Ihrem Antrag haben Sie bisher einer Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO widersprochen. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und einer Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift zustimmen oder ob Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen