Kontrollbericht zu Weißes Ross, Bad Bayersoien

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weißes Ross
Dorfstr. 20
82435 Bad Bayersoien

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Weißes Ross, Bad Bayersoien [#49501]
Datum
30. Januar 2019 13:05
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weißes Ross Dorfstr. 20 82435 Bad Bayersoien 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Anfrage Nr. 49501 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 30.01.2019 wurde vom Landratsamt Garmisc…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Anfrage Nr. 49501
Datum
9. September 2022 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 30.01.2019 wurde vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen mit Schreiben vom 21.02.2019 abschließend bearbeitet. Wir bitten den Status auf der Plattform "fragdenstaat" entsprechend anzupassen. bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Anfrage Nr. 49501 Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits mitgeteilt, …
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Anfrage Nr. 49501
Datum
27. Dezember 2022 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits mitgeteilt, wurde die Anfrage mit der Nr. 49501 mit Bescheid vom 21.02.2019 abschließend bearbeitet. Wir bitten Sie deshalb dafür zu sorgen, dass die Anfrage auf der Internet-Seite "FragdenStaat" als erledigt markiert wird. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen