Kontrollbericht zu Weinrestaurant Hess, Schweinfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weinrestaurant Hess
Fischerrain 65
97421 Schweinfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Weinrestaurant Hess, Schweinfurt [#175940]
Datum
25. Januar 2020 09:10
An
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weinrestaurant Hess Fischerrain 65 97421 Schweinfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175940 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgese…
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weinrestaurant Hess, Schweinfurt [#175940]
Datum
27. Januar 2020 09:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 25.01.2020. Leider können wir Sie der von Ihnen angegebenen Anschrift nicht zuordnen. Da wir sowohl den Bescheid als auch die Kontrollberichte postalisch versenden, benötigen wir eine korrekte Anschrift. Sobald Sie uns diese übermittelt haben, werden wir den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag gemäß § 5 VIG anhören. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrags dadurch verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weinrestaurant Hess, Schweinf…
An Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weinrestaurant Hess, Schweinfurt [#175940]
Datum
29. Februar 2020 07:45
An
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weinrestaurant Hess, Schweinfurt“ vom 25.01.2020 (#175940) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175940 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie mit E-Mail vom 27.01.2020 mitgeteilt, können wir Ihre Anfrage erst weiter bearbe…
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weinrestaurant Hess, Schweinfurt [#175940]
Datum
2. März 2020 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie mit E-Mail vom 27.01.2020 mitgeteilt, können wir Ihre Anfrage erst weiter bearbeiten, wenn Sie uns Ihre korrekte Anschrift mitteilen. Hintergrund ist, dass wir dem angefragten Betrieb auf Nachfrage Ihre Daten mitteilen und aus haftungsrechtlichen Gründen die angefragten Berichte postalisch versenden. Die von Ihnen benannte Anschrift scheint nicht mehr aktuell zu sein. Sobald Sie uns Ihre aktuelle Anschrift mitgeteilt haben, werden wir Ihren Antrag weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen