Kontrollbericht zu Weinstube Bach-Mayer, Bad Dürkheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weinstube Bach-Mayer
Gerberstraße 13
67098 Bad Dürkheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

10.02.2018: Küche und Warenlager sind ohne Beanstandung. Dichtgummis sind zu überprüfen und ggf. zu erneuern. Bzgl. Allergenkennzeichnung ist dringend Speisekarte zu überarbeiten.
13.02.2020: Küche/Warenlagerung ist zu optimieren. Zusatzstoffe/Allergene fehlt gänzlich.
Die für den 12.04.2020 angekündigte kostenpflichtige Nachkontrolle fand wegen Corona nicht statt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Julian Ladisch
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
Julian Ladisch
Betreff
Kontrollbericht zu Weinstube Bach-Mayer, Bad Dürkheim [#286060]
Datum
14. August 2023 02:06
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weinstube Bach-Mayer Gerberstraße 13 67098 Bad Dürkheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch Anfragenr: 286060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286060/ Postanschrift Julian Ladisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.08.2023 (Antrag Nummer #286060) Sehr geehrte/r Antrags…
Von
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Betreff
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.08.2023 (Antrag Nummer #286060)
Datum
17. August 2023 08:40
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

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Sehr geehrte/r Antragsteller/in, vielen Dank für o. g. Antrag. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Mitteilung über Anhörung
Von
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
17. August 2023
Status
Warte auf Antwort
Mitteilung über Anhörung
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.08.2023 (Antrag Nummer #286060) Sehr geehrte/r Antrags…
Von
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Betreff
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.08.2023 (Antrag Nummer #286060)
Datum
7. September 2023 11:02
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
2,3 KB


Sehr geehrte/r Antragsteller/in, eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 10.02.2018: Küche und Warenlager sind ohne Beanstandung. Dich…
Von
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
7. September 2023
Status
Warte auf Antwort
10.02.2018: Küche und Warenlager sind ohne Beanstandung. Dichtgummis sind zu überprüfen und ggf. zu erneuern. Bzgl. Allergenkennzeichnung ist dringend Speisekarte zu überarbeiten. 13.02.2020: Küche/Warenlagerung ist zu optimieren. Zusatzstoffe/Allergene fehlt gänzlich. Keine Nachkontrolle wegen Corona.
Julian Ladisch
Widerspruch Widerspruch gegen Ablehnung der Herausgabe der Kontrollberichte
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Widerspruch gegen Ablehnung der Herausgabe der Kontrollberichte
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Eingangsbestätigung Widerspruch

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung Widerspruch

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Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Widerspruchsbescheid mit Herausgabe der beiden Kontrollberich…
Von
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Antrag gemäß § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
14. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Widerspruchsbescheid mit Herausgabe der beiden Kontrollberichte