Kontrollbericht zu Weinstube Martinsklause, Zeil am Main

Anfrage an: Landratsamt Haßberge

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weinstube Martinsklause
Ziegelanger 6
97475 Zeil am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Peter Schmitt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Haßberge Details
Von
Peter Schmitt
Betreff
Kontrollbericht zu Weinstube Martinsklause, Zeil am Main [#299630]
Datum
8. Februar 2024 20:20
An
Landratsamt Haßberge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weinstube Martinsklause Ziegelanger 6 97475 Zeil am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Schmitt Anfragenr: 299630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299630/ Postanschrift Peter Schmitt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Schmitt
Landratsamt Haßberge
Sehr geehrter Herr Schmitt, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum o.g. Betreff ist hier eingegang…
Von
Landratsamt Haßberge
Betreff
Kontrollbericht zu Weinstube Martinsklause, Zeil am Main [#299630]
Datum
13. Februar 2024 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmitt, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum o.g. Betreff ist hier eingegangen. Die weitere Korrespondenz verläuft über den Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schmitt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weinstube Martinsklause, Zeil am Main“ vom 08.0…
An Landratsamt Haßberge Details
Von
Peter Schmitt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weinstube Martinsklause, Zeil am Main [#299630]
Datum
12. März 2024 14:15
An
Landratsamt Haßberge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weinstube Martinsklause, Zeil am Main“ vom 08.02.2024 (#299630) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Schmitt

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Landratsamt Haßberge
Sehr geehrter Herr Schmitt, gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz beträgt die Frist zur Bearbeitu…
Von
Landratsamt Haßberge
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weinstube Martinsklause, Zeil am Main [#299630]
Datum
13. März 2024 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmitt, gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz beträgt die Frist zur Bearbeitung eines Antrags bei Beteiligung Dritter zwei Monate. Da es sich bei der Weinstube Martinsklause um ein Restaurant handelt, ist in diesem Fall ein Dritter beteiligt, der zur geplanten Informationserteilung angehört werden muss. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist beträgt demnach zwei Monate nach Antragseingang, sie wurde von uns demnach keinesfalls überschritten und läuft erst am 07.04.2024 ab. Mit freundlichen Grüßen