Kontrollbericht zu Werner Jausch

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Werner Jausch
Dammstraße 12
30982 Pattensen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

Klemens Brandt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Klemens Brandt
Betreff
Kontrollbericht zu Werner Jausch [#206500]
Datum
15. Dezember 2020 18:10
An
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Werner Jausch Dammstraße 12 30982 Pattensen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klemens Brandt Anfragenr: 206500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206500/ Postanschrift Klemens Brandt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klemens Brandt
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 15.12.2020 Guten Tag Herr Brandt, Ihr Auskunftsersuchen na…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 15.12.2020
Datum
16. Dezember 2020 15:03
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,3 KB


Guten Tag Herr Brandt, Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebs Werner Jausch, Dammstr. 14, 30982 Pattensen, ist hier gestern eingegangen und wird von mir bearbeitet. In Ihrem Antrag haben Sie als Anschrift folgende Angaben gemacht: << Adresse entfernt >>. Die Ortsangabe fehlt jedoch. Bitte teilen Sie mir noch Ihren Wohnort mit. Vielen Dank! Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll ein Auskunftsersuchen den Namen und die Anschrift des Antragsstellers enthalten. Anträge ohne vollständige Anschrift werden von hier nicht bearbeitet. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich einfach an. Mit freundlichen Grüßen

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Klemens Brandt
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 15.12.2020 [#206500] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Klemens Brandt
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 15.12.2020 [#206500]
Datum
16. Dezember 2020 19:57
An
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ...Adressenergänzung Klemens Brandt Carl Diem Str.12 << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Klemens Brandt Anfragenr: 206500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206500/ Postanschrift Klemens Brandt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>