Kontrollbericht zu Weser am Grill Döner, Reinhardshagen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weser am Grill Döner
Vaaker Weg 4
34359 Reinhardshagen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Kassel - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Weser am Grill Döner, Reinhardshagen [#201033]
Datum
17. Oktober 2020 14:31
An
Landkreis Kassel - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weser am Grill Döner Vaaker Weg 4 34359 Reinhardshagen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201033/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Kassel - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach §1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinfor…
Von
Landkreis Kassel - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach §1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
Datum
19. November 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 17.10.2020 nach § 1 VIG und den vorangegangenen Schriftverkehr. Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen zu dem Betrieb „Weser-Grill" in 34359 Reinhardshagen über die von foodwatch e.V. und „FragDenStaat.de" betriebene Plattform „Topf Secret" wird nach § 5 Abs. 2 VIG stattgegeben. Nach Prüfung Ihres Antrags habe ich mich entschlossen, Ihnen Einsicht in die von Ihnen geforderten Prüfberichte zu gewähren. Diese Entscheidung wurde dem betroffenen Lebensmittelunternehmer bekanntgegeben. Sie haben nun die Gelegenheit mit der Unterzeichnerin telefonisch einen Termin zu vereinbaren, an dem Sie in den Räumen meiner Behörde Einsicht in die Prüfberichte nehmen können. Diese Art der Informationsgewährung erfüllt das berechtigte Interesse des Verbrauchers an den behördlich f estgest ellten nic ht zulässigen Abweic hungen von Anfo rderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 4 VIG, wonach die Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich dargestellt werden sollen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer de n. Der W ide r s pr uc h ist sc hr if t lic h beim Landkreis Kassel, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Liemeckestr. 2, 34466 Wolfhagen, oder zur Niederschrift in der Dienststelle einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs auf elektronischem Weg ist beim Landkreis Kassel nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#201033] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Gewährung meines Antrages (Ihr Zeichen: 39 - 19). …
An Landkreis Kassel - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#201033]
Datum
22. November 2020 19:31
An
Landkreis Kassel - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Gewährung meines Antrages (Ihr Zeichen: 39 - 19). Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation möchte ich eine persönliche Begegnung weitgehend vermeiden. Daher würde ich Sie bitten, mir einen Auszug (ggfs. sensible Informationen geschwärzt) zu übermitteln. Dies kann gerne per Mail oder per Briefpost geschehen. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201033/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Kassel - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation übersende ich Ihnen anbei die Kontrollberi…
Von
Landkreis Kassel - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
6,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation übersende ich Ihnen anbei die Kontrollberichte der letzten beiden stattgefundenen Kontrollen im o. g. Betrieb. Ich weise jedoch daraufhin, dass es sich hierbei um eine Ausnahme handelt und eine weitere Einsichtnahme in etwaige Kontrollberichte von Betrieben nur während der Anwesenheit in den Räumen· meiner Behörde erfolgen kann. Diese Art der Informationsgewährung erfüllt das berechtige Interesse des Verbrauchers an den behördlich festgestellten nicht zulässiqen Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 4 VIG. Mit freundlichen Grüßen