Kontrollbericht zu Wilde Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und Co. KG, Twistetal

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wilde Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und Co. KG
Korbacher Straße 5
34477 Twistetal

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Betrieb hat scheinbar Stress mit den Behörden, deshalb keine Herausgabe der Kontrollberichte zum aktuellen Zeitpunkt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2022
  • Frist
    15. November 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wilde Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und Co. KG, Twistetal [#258752]
Datum
9. September 2022 17:57
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wilde Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und Co. KG Korbacher Straße 5 34477 Twistetal 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258752/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 09.09.2022 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrag…
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
Kontrollbericht zu Wilde Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und Co. KG, Twistetal [#258752]
Datum
16. September 2022 09:21
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 09.09.2022 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Anhörung zur Entscheidung über die Informationsgew…
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Anhörung zur Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG
Datum
16. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Der Antrag scheitert am Ausschlussgrund nach § 3 Satz 3 VIG. „Die [angefragten] Informationen sind Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens“ und die Staatsanwaltschaft ist daher gegen eine Herausgabe. „Gem. § 28 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz räum[t] [die Behörde] [dem Antragsteller (m/w/x)] hiermit bis zum 05.10.2022 die Gelegenheit ein, sich zu den für [die Entscheidung der Behörde] erheblichen Tatsachen zu äußern.“

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Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Bekanntgabe der Entscheidung über die Informations…
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG
Datum
10. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Antrag wird abgelehnt. Er scheitert am Ausschlussgrund nach §§ 3 Satz 3 in Verbindung mit 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b VIG. „Die [angefragten] Informationen sind Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens“ und die Staatsanwaltschaft verweigert ausdrücklich die Herausgabe dieser Informationen. Wann und ob diese Informationen wieder zugänglich werden ist aktuell unklar. Der Betrieb wurde über diese Entscheidung informiert. „Die Anhörung gem. § 28 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz erfolgte mit Schreiben vom 16.09.2022 ohne Rückmeldung.”