Kontrollbericht zu Wilder Mann, Bösingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wilder Mann
Herrenzimmerner Straße 4
78662 Bösingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wilder Mann, Bösingen [#152213]
Datum
23. Juni 2019 14:43
An
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wilder Mann Herrenzimmerner Straße 4 78662 Bösingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betreffend „Gaststätte Wilder Mann, Herrenzimmerner Straße …
Von
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Via
Briefpost
Betreff
Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betreffend „Gaststätte Wilder Mann, Herrenzimmerner Straße 4, 78662 Bösingen“; Ihr Antrag vom 23.06.2019
Datum
26. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in beim Stellen meines Antrags vom 23. Juni bat ich um Empfangsbestätigung. Bitte sende…
An Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wilder Mann, Bösingen [#152213]
Datum
29. Juni 2019 16:12
An
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in beim Stellen meines Antrags vom 23. Juni bat ich um Empfangsbestätigung. Bitte senden Sie mir eine solche zu. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Ich bitte trotz der genannten Punkte um We…
An Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wilder Mann, Bösingen [#152213]
Datum
6. Juli 2019 16:36
An
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Ich bitte trotz der genannten Punkte um Weiterbearbeitung meines Antrags. Als Feedback an Sie und Ihre Behörde: eine längere Frist zur Rückmeldung auf die Rückfrage wäre wünschenswert. Ich kann den genauen Zustellzeitpunkt nicht feststellen, aber Ihr Schreiben ging mir frühestens am 01. Juli zu. Hier halte ich die Frist dann doch für sehr knapp bemessen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Lebensmittelüberwachung/ Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betreffend „Gaststätte Wilder Mann…
Von
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung/ Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betreffend „Gaststätte Wilder Mann, Herrenzimmerner Straße 4, 78662 Bösingen“
Datum
25. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Bescheid (Informationszugang gewährt)

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Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Lebensmittelüberwachung/Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betreffend „Gaststätte Wilder Mann,…
Von
Landratsamt Rottwei - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung/Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betreffend „Gaststätte Wilder Mann, Herrenzimmerner Straße 4, 78662 Bösingen“/ Ihr Antrag vom 23.06.2019/Bescheid vom 25.07.2019
Datum
19. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf den Bescheid des Veterinär- und Verbraucherschutzamts Rottweil vom 25.07.2019 zu Ihrem Antrag vom 23.06.2019 gehen Ihnen nachfolgende Informationen zu: Die Kontrolle der Gaststätte Wilder Mann, Herrenzimmerner Straße 4, 78662 Bösingen, am 06.12.2018 ergab nachfolgende nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG): Das Aggregat im Kühlraum war verschmutzt; Schinken, Kräuterbutter und Klößchen waren nicht ausreichend vor Kühlhausgerüchen geschützt (durch vollständiges Abdecken). Es erfolgte eine mündliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Die Kontrolle der Gaststätte Wilder Mann, Herrenzimmerner Straße 4, 78662 Bösingen, am 02.04.2019 ergab nachfolgendenicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG): Die Lüftungsgitter im Salatkühlraum waren verschmutzt. Es erfolgte eine mündliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Mit freundlichen Grüßen

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