Kontrollbericht zu Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. oHG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. oHG
Wächtersbacher Straße 101
60386 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

Oliver Rossmann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
Oliver Rossmann
Betreff
Kontrollbericht zu Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. oHG [#211936]
Datum
8. Februar 2021 18:58
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. oHG Wächtersbacher Straße 101 60386 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Rossmann Anfragenr: 211936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211936/ Postanschrift Oliver Rossmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Rossmann

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Rossmann, Ihre Anfrage vom 08.02.2021 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wi…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. oHG [#211936]
Datum
9. Februar 2021 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rossmann, Ihre Anfrage vom 08.02.2021 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. In Ihrem Antrag widersprechen Sie gegen die Herausgabe Ihrer persönlicher Daten. Das Verbraucherinformationsgesetz sieht hier gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 eine spezialrechtliche Regelung vor und die betroffenen Daten müssen offengelegt werden, wenn der betroffene Dritte ausdrücklich nach dieser Offenlegung fragt. Wir bitten daher um unverzügliche Mitteilung, ob Sie - sollte im weiteren Verfahren der Dritte danach fragen - der Herausgabe Ihrer Daten an den Dritten zustimmen oder ob Sie Ihren Antrag unter diesen Bedingungen zurückziehen. Sollten wir bis zum 16.02.2021 keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten haben, werten wir den Antrag als zurückgenommen und das Verfahren wird eingestellt. Mit freundlichen Grüßen