Kontrollbericht zu Wirtshaus Görreshof, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wirtshaus Görreshof
Görresstraße 38
80798 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten l…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wirtshaus Görreshof, München [#299949]
Datum
12. Februar 2024 19:01
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wirtshaus Görreshof Görresstraße 38 80798 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299949/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Guten Tag, in Ihrem Antrag widersprechen Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Wir weisen vorso…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wirtshaus Görreshof, München [#299949]
Datum
13. Februar 2024 07:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, in Ihrem Antrag widersprechen Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir auf Anfrage des Lebensmittelunternehmens Namen und Anschrift des Antragstellers kraft Gesetzes offen zu legen haben (§ 5 Absatz 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz). Ein Widerspruchsrecht (zum Beispiel nach Artikel 21 DSGVO) besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO). Der Anspruch des Lebensmittelunternehmens auf Mitteilung Ihrer Daten ist im Übrigen nicht zeitlich begrenzt. So kann dieser Anspruch auch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden (z. B. nach der Informationsgewährung). Wir bitten daher um Rückmeldung bis spätestens zum 20.02.2024, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten. Sollten wir bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir den Antrag weiter bearbeiten und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmens Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Allgemein möchten wir Sie zudem über weitere Verfahrensschritte informieren, sofern der Antrag weiterverfolgt wird: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert werden muss und Gelegenheit hat, hierzu Stellung zu nehmen, wird die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen und die gesetzlich festgelegte Frist für die Informationserteilung verlängert sich (§ 5 Verbraucherinformationsgesetz). Aufgrund der Vielzahl an Anträgen kann sich die Sachbearbeitung zusätzlich verzögern. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Die Informationsgewährung erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo, Ja, ich möchte an meinem Antrag festhalten. Vielen Dank & Mit freundlichen Grüßen << Antragstel…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wirtshaus Görreshof, München [#299949]
Datum
13. Februar 2024 07:59
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo, Ja, ich möchte an meinem Antrag festhalten. Vielen Dank & Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299949/
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihr Antrag wird weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wirtshaus Görreshof, München [#299949]
Datum
13. Februar 2024 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihr Antrag wird weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenene Verbraucherinformationen
Datum
13. Februar 2024
Status
Die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 20.10.2021 und 26.10.2021 statt. Es gab keine lebensmittelrechtlichen Beanstandungen.