Kontrollbericht zu Wirtshaus Zinners, Taufkirchen

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wirtshaus Zinners
Köglweg 5
82024 Taufkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wirtshaus Zinners, Taufkirchen [#53850]
Datum
31. Januar 2019 11:06
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wirtshaus Zinners Köglweg 5 82024 Taufkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Sehr geehrter Antragsteller/in, wie wir ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG verpf…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wirtshaus Zinners, Taufkirchen [#53850]
Datum
31. Januar 2019 15:52
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Antragsteller/in, wie wir ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Sollten Sie Ihren Antrag über den 08.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Falls sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, teilen sie uns dies bitte schriftlich (per E-Mail oder Brief) an die unten genannte Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wirtshaus Zinners, Taufkirc…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wirtshaus Zinners, Taufkirchen [#53850]
Datum
2. April 2019 12:22
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wirtshaus Zinners, Taufkirchen“ vom 31.01.2019 (#53850) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der Vielzahl der beim Landratsamt München eingegangenen Anfragen können wir …
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wirtshaus Zinners, Taufkirchen [#53850]
Datum
3. April 2019 08:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der Vielzahl der beim Landratsamt München eingegangenen Anfragen können wir die Frist leider nicht einhalten. Wir bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wirtshaus Zinners, Taufkirche…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wirtshaus Zinners, Taufkirchen [#53850]
Datum
7. Mai 2019 22:20
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wirtshaus Zinners, Taufkirchen“ vom 31.01.2019 (#53850) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt München
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten um Verstandnis, dass wir aufgrund der Vielzahl, der beim Landratsamt Münc…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wirtshaus Zinners, Taufkirchen [#53850]
Datum
9. Mai 2019 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten um Verstandnis, dass wir aufgrund der Vielzahl, der beim Landratsamt München eingegangenen Anfragen, die 2-Monatsfrist nicht einhalten können. Mit freundlichen Grüßen