Kontrollbericht zu Wolf's Grill, Essen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wolf's Grill
Laubenweg 12
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Klaus Dr. Blatt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Klaus Dr. Blatt
Betreff
Kontrollbericht zu Wolf's Grill, Essen [#296088]
Datum
2. Januar 2024 17:45
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wolf's Grill Laubenweg 12 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Dr. Blatt Anfragenr: 296088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296088/ Postanschrift Klaus Dr. Blatt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Dr. Blatt

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Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Dr. Blatt, bezüglich Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 02. Janu…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wolf's Grill, Essen [#296088], Aktenzeichen: 59-6-1407-2-24-Jö
Datum
15. Januar 2024 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,7 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Blatt, bezüglich Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 02. Januar 2024 besteht noch eine Unklarheit. Die von Ihnen gemachten Angaben bezüglich eines Betriebes "Wolf´s Grill, Laubenweg 12 in << Adresse entfernt >>" sind nicht korrekt. Unter dieser Anschrift ist ein entsprechender Betrieb nicht aufzufinden. Ich bitte daher um Rückmeldung bis zum 31. Januar 2024, um welchen konkreten Betrieb es sich handelt. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt Ihrerseits keine Rückmeldung erhalten haben, so sehe ich den Antrag als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen