Kontrollbericht zu Wolf Wurstspezialitäten GmbH, Schwandorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wolf Wurstspezialitäten GmbH
Am Ahornhof 2
92421 Schwandorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Desweiteren bitte ich im Falle von festgestellten Beanstandungen um eine Information über die jeweils getroffene Maßnahme.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Schwandorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wolf Wurstspezialitäten GmbH, Schwandorf [#53373]
Datum
30. Januar 2019 08:54
An
Landratsamt Schwandorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wolf Wurstspezialitäten GmbH Am Ahornhof 2 92421 Schwandorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Desweiteren bitte ich im Falle von festgestellten Beanstandungen um eine Information über die jeweils getroffene Maßnahme.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Schwandorf
VIG-Anfrage vom 30.01.2019
Von
Landratsamt Schwandorf
Via
Briefpost
Betreff
VIG-Anfrage vom 30.01.2019
Datum
8. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Landratsamt Schwandorf
VIG-Anfrage vom 30.01.2019 für Wolf Wurstspezialitäten GmbH, Schwandorf
Von
Landratsamt Schwandorf
Via
Briefpost
Betreff
VIG-Anfrage vom 30.01.2019 für Wolf Wurstspezialitäten GmbH, Schwandorf
Datum
27. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
590,7 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Anfrage vom 30.01.2019 für Wolf Wurstspezialitäten GmbH, Schwandorf [#53373] Sehr geehrt<< Anrede &g…
An Landratsamt Schwandorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Anfrage vom 30.01.2019 für Wolf Wurstspezialitäten GmbH, Schwandorf [#53373]
Datum
4. März 2019 11:56
An
Landratsamt Schwandorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihr Schreiben v. 27.02.2019. Meine Anfrage bezog sich auf den in Ihrem Hause wohl hinreichend bekannten Lebensmittelbetrieb "Wolf" bzw. die Wolf Unternehmensgruppe. Dass bedauerlicherweise ein abweichender bzw. falscher Unternehmensname (allerdings mit der gleichen Anschrift!) gewählt wurde ist bedauerlich, hätte von Ihnen aber meiner Auffassung nach durchaus erkannt werden können. Ich weise in diesem Zusammenhang daraufhin, dass es zur Vereinfachung des Verfahrens beigetragen hätte, mich entsprechend zu einer Präzisierung bzw. Änderung des Antrages aufzufordern und dazu auch eine entsprechende Beratung durchzuführen. Eine allzu strenge Handhabung bei Anfragen dieser Art führt dazu, dass der Informationszugang faktisch wesentlich erschwert bzw. dieser unmöglich gemacht wird. Ich danke Ihnen dennoch für Ihre Antwort und versuche es mit einer neuen Anfrage nochmals. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>