Kontrollbericht zu Wunschlos Glücklich, Würzburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wunschlos Glücklich
Bronnbachergasse 22R
97070 Würzburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Kontrollbericht zu Wunschlos Glücklich, Würzburg [#141467]
Datum
13. Mai 2019 10:16
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wunschlos Glücklich Bronnbachergasse 22R 97070 Würzburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Wunschlos Glücklich, Bronnbachergasse 22R, 97070…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollbericht zu Wunschlos Glücklich, Bronnbachergasse 22R, 97070 Würzburg - Unser Zeichen: FBVVL 514/100-1014/19
Datum
16. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Die Bearbeitungsfrist beträgt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG voraussichtlich zwei Monate (bei Drittbeteiligung). Mit freundlichen Grüßen
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Antragsteller, bitte schwärzen Sie den Namen und die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiterin…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zu Wunschlos Glücklich, Würzburg [#141467]
Datum
25. Mai 2021 11:26
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
U
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Sehr geehrter Antragsteller, bitte schwärzen Sie den Namen und die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiterin im Schreiben vom 16.05.2019. Im Übrigen verweisen wir auf unser Schreiben vom 16.10.2019. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Antragsteller, bitte schwärzen Sie den Namen und die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiterin…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zu Wunschlos Glücklich, Würzburg [#141467]
Datum
25. Mai 2021 11:27
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
U
0 Bytes
Sehr geehrter Antragsteller, bitte schwärzen Sie den Namen und die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiterin im Schreiben vom 16.05.2019. Im Übrigen verweisen wir auf unser Schreiben vom 16.10.2019. Mit freundlichen Grüßen