Kontrollbericht zu Yangtse, Hürth

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Yangtse
Eschweilerstraße 6
50354 Hürth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Yangtse, Hürth [#161332]
Datum
29. Juli 2019 20:54
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Yangtse Eschweilerstraße 6 50354 Hürth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Wichtig! Rückmeldung zur weiteren Antragsbearbeitung erforderlich Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige de…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Yangtse, Hürth [#161332]
Datum
6. August 2019 11:36
Status
Warte auf Antwort
Wichtig! Rückmeldung zur weiteren Antragsbearbeitung erforderlich Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach VIG und weise nachfolgend aufgrund Ihrer Ausführungen zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten auf folgenden Sachverhalt hin: Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG bin ich verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Deshalb müssen Sie schon jetzt einer Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an den Unternehmer für den Fall zustimmen, dass der Unternehmer diese anfragt. Wenn Sie Ihren Antrag also trotz der möglichen Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an den Lebensmittelunternehmer weiter aufrechterhalten wollen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Eine weitere Bearbeitung des Antrags erfolgt erst nach Ihrer Bestätigung, dass das Auskunftsbegehren trotz der möglichen Weitergabe der persönlichen Daten weiterverfolgt wird. Sollte ich bis zum 20.08.2019 keinerlei Nachricht von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen wollen und diesen zurückgenommen haben. Nach Eingang Ihrer Bestätigung werde ich mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Da der Unternehmer über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge, kann diese Frist möglicherweise nicht eingehalten werden. Darüber hinaus kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung den Rechtsweg beschreiten. In diesem Fall kann die Information erst nach Rechtskraft der zustimmenden Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Weiter bitte ich zur Vervollständigung Ihres Antrages gem. § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift (PLZ und Wohnort). Zudem bitte ich um Prüfung zu dem von Ihnen angefragten Betrieb. Der von Ihnen angefragte Betrieb ist mir mit dieser Anschrift nicht bekannt. Die mir bekannte Adresse von " Yangtse Mongolisches Restaurant" lautet Eschweilerstr. 2, 50354 Hürth. Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Betrieb meinen. Ich bitte um Mitteilung, wenn es nicht so sein sollte. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten meine Anfrage weiter zu bearbeiten. Eine herausgabe meiner per…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Yangtse, Hürth [#161332]
Datum
6. August 2019 11:42
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten meine Anfrage weiter zu bearbeiten. Eine herausgabe meiner persönlichen Daten im Rahmen des rechtlichen Rahmens widerspreche ich nicht, soweit diese aktiv vom Betreiber angefragt werden. Die von Ihnen angegebene Anschrift ist korrekt, es handelt sich um diesen Betrieb. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>