Kontrollbericht zu Yoshi.Nudelbar, Kaiserslautern

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Yoshi.Nudelbar
Eisenbahnstraße 27
67655 Kaiserslautern

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Yoshi.Nudelbar, Kaiserslautern [#251411]
Datum
14. Juni 2022 11:16
An
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Yoshi.Nudelbar Eisenbahnstraße 27 67655 Kaiserslautern 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251411/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Eingangsbestätigung
Von
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
14. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.06.2022. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Stadtverwaltun…
Von
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Yoshi.Nudelbar, Kaiserslautern [#251411]
Datum
14. Juni 2022 12:07
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.06.2022. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Stadtverwaltung Kaiserslautern Referat Recht und Ordnung Lebensmittelüberwachung Benzinoring 1 67657 Kaiserslautern Wichtiger Hinweis Für die rechtliche elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Kaiserslautern steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: <<E-Mail-Adresse>> Bitte beachten Sie unsere Hinweise unter https://www.kaiserslautern.de/ekommunikation Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Angaben werden stets vertraulich behandelt und nur für den von Ihnen gewählten Zweck verwendet. Mit unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Eine detaillierte Ausführung der Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.kaiserslautern.de/service/datenschutzerklaerung/index.html.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Yoshi.Nudelbar, Kaiserslautern“…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - 30.8 Ha // Kontrollbericht zu Yoshi.Nudelbar, Kaiserslautern [#251411]
Datum
22. August 2022 21:49
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Yoshi.Nudelbar, Kaiserslautern“ vom 14.06.2022 (#251411) (Ihr Zeichen 30.8 Ha) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage Untätigkeitsklage
An Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
15. September 2022
An
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Status
Untätigkeitsklage

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Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Auskunft
Von
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
6. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen