Kontrollbericht zu Yoyo, Kassel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Yoyo
Karlsplatz 8
34117 Kassel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    18. Februar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Yoyo, Kassel [#265180]
Datum
10. Dezember 2022 22:46
An
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Yoyo Karlsplatz 8 34117 Kassel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265180/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Mitteilung wird zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Mita…
Von
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Yoyo, Kassel [#265180]
Datum
10. Dezember 2022 22:46
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Mitteilung wird zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Freundliche Grüße,
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Der Brief bestätigt den Eingang eines Antrags n…
Von
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
15. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Der Brief bestätigt den Eingang eines Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebs "Yoyo" über das Online-Portal "FragDenStaat" am 12.12.2022. Der Schreiber gibt an, dass er den Postweg wählt, um sicherzustellen, dass die Anträge von einer natürlichen Person gestellt wurden. Der Betrieb muss über den Antrag informiert werden und hat das Recht, Einwendungen zu erheben. Die Frist zur Informationsgewährung wird auf zwei Monate verlängert und kann sich bei Einwendungen weiter verlängern.
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Antrag auf Informationserteilung nach VIG für den Betrieb &q…
Von
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
11. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationserteilung nach VIG für den Betrieb "Yoyo" genehmigt. Informationen werden in 14 Werktagen postalisch übersendet, falls kein gerichtlicher Einspruch des Dritten erfolgt.
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Sehr [geschwärzt], leider liegt Ihre aktuelle Adresse zur Informationserteilung hier nicht vor. Bitte teilen Sie…
Von
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Yoyo, Kassel [#265180]
Datum
17. Februar 2023 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], leider liegt Ihre aktuelle Adresse zur Informationserteilung hier nicht vor. Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Adresse mit?
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> meine Adresse hat sich seit den letzten Briefen, welche ich von ihne…
An Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Yoyo, Kassel [#265180]
Datum
17. Februar 2023 12:33
An
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> meine Adresse hat sich seit den letzten Briefen, welche ich von ihnen erhalten habe, nicht verändert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265180/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Sehr [geschwärzt], für diese Adresse hatte ich einen Postrückläufer. Soll ich den Brief nochmal dorthin versende…
Von
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Yoyo, Kassel [#265180]
Datum
17. Februar 2023 12:44
Status
Sehr [geschwärzt], für diese Adresse hatte ich einen Postrückläufer. Soll ich den Brief nochmal dorthin versenden?

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ja, bitte versuchen sie es erneut. Wieso es zu dem Postrückläufer kam, kann ich mir…
An Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Yoyo, Kassel [#265180]
Datum
17. Februar 2023 12:50
An
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ja, bitte versuchen sie es erneut. Wieso es zu dem Postrückläufer kam, kann ich mir nicht erklären. Ich habe diese Woche bereits andere Briefe mit genau dieser Anschrift erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265180/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>